Flughafen Genf – Le Vengeron: Generelles Projekt für dritten Fahrstreifen genehmigt

Bern, 22.09.2017 - An seiner Sitzung vom 22. September 2017 hat der Bundesrat das Generelle Projekt für die Engpassbeseitigung Flughafen Genf – Le Vengeron genehmigt. Das Projekt sieht vor, auf diesem Autobahnabschnitt, je einen dritten Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zu bauen. Diese Kapazitäten sind nötig, um die prognostizierte erhebliche Verkehrszunahme zu bewältigen und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die Kosten dieses Projekts belaufen sich auf 21,5 Millionen Franken und werden vom Bund übernommen.

Mittelfristig wird die Nationalstrasse A1 im Bereich der Umfahrung Genf den stetig wachsenden Verkehr nicht mehr bewältigen können. Deshalb ist der Bau eines dritten Fahrstreifens auf dem Autobahnabschnitt zwischen der Verzweigung Perly und dem Anschluss Nyon ein unerlässlicher Schritt auf dem Weg zur Beseitigung dieses Engpasses, und zwar unabhängig von einer allfälligen Realisierung der Seeüberquerung. Dank diesem zusätzlichen Fahrstreifen wird sich die Lage im Vergleich zum aktuellen Zustand wesentlich verbessern. So wird der Verkehr nicht nur flüssiger, sondern auch sicherer. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bundesamts für Strassen (ASTRA). Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Zahl der Unfälle und dem Grad der Verkehrsüberlastung. Der dritte Fahrstreifen trägt auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

Das vorliegende Projekt stellt die erste Etappe auf dem Weg zur Beseitigung der Engpässe in der Region Genf dar und ist Bestandteil der vom Parlament beschlossenen Engpassbeseitigung. Mit der Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) werden die Projekte zur Engpassbeseitigung in das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP Nationalstrassen) aufgenommen.

Projektbeschreibung

Wichtigstes Element des Projekts ist der Bau eines dritten Fahrstreifens pro Richtung zwischen dem Anschluss Genf Flughafen und dem Halbanschluss Versoix auf einer Länge von etwa drei Kilometern.

Die geplanten Massnahmen sind nicht auf dem gesamten Abschnitt gleich umfangreich. Deshalb wurde er in drei Sektoren unterteilt:

  • Sektor westlich der Halle 6: Verbreiterung des südlichen Fahrstreifens der Autobahn (Richtung Lausanne) auf etwa 500 Metern und Anpassung des Mittelstreifens. Anpassung von Signalisation und Markierung an die zukünftig drei Fahrstreifen.
  • Halle 6: Anpassung des Lichtraumprofils mittels Änderung der Lage des Trottoirs. Anpassung der Signalisation und der Markierung.
  • Sektor östlich der Halle 6: Das Lichtraumprofil und die Struktur der Bauten ermöglichen die Realisierung des geplanten Normalprofils ohne grösseren Eingriff. Es sind nur ein paar Anpassungen an Signalisation und Markierung vorgesehen.


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