Eidgenössische Steuerverwaltung für Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgezeichnet

Bern, 21.09.2017 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Label der Fachstelle UND zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhalten. Nun verstärkt sie zusätzlich ihr Engagement für die Angehörigenbetreuung.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gut etabliert. Das zeigt die Untersuchung der unabhängigen Fachstelle UND. Im Ranking der Fachstelle schloss die ESTV hervorragend ab und erreichte 359.5 Punkte von 500 möglichen Punkten.

Die Arbeitsstrukturen gewähren den Mitarbeitenden der ESTV grosse Flexibilität: Die Bundesverwaltung beteiligt sich an den Kosten für externe Kinderbetreuung zu 50 bis 100 Prozent, 17 Prozent der Mitarbeitenden arbeiten mit einer Home-Office-Vereinbarung, ein grosser Teil der Mitarbeitenden arbeitet Teilzeit und rund 50 Prozent haben aufgrund betrieblicher Erfordernissen ein Bandbreitendmodell bei der Arbeitszeit gewählt.

Neu können Mitarbeitende der ESTV drei statt zwei bezahlte Arbeitstage für die notfallmässige Pflege von Familienmitgliedern oder Lebenspartnern beziehen. Zudem können Mitarbeitende der ESTV künftig während maximal 12 Monaten ihren Beschäftigungsgrad reduzieren, um längerfristig ihre Angehörigen zu pflegen. Sie erhalten die Garantie, dass sie den Beschäftigungsgrad anschliessend wieder erhöhen können. Im Notfall können Mitarbeitende für maximal einen Monat einen sofortigen, unbezahlten Urlaub beantragen. In Härtefällen kann ein bezahlter Urlaub gewährt werden.


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