Bund federt Unterbruch der Rheintalbahn mit verschiedenen Massnahmen ab

(Letzte Änderung 14.09.2017)

Bern, 14.09.2017 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat beschlossen, den Operateuren im kombinierten Schienengüterverkehr zusätzliche Abgeltungen auszurichten. Dadurch sollen die Auswirkungen des Streckenunterbruchs der Nord-Süd-Achse in Deutschland abgefedert werden.

Der seit dem 12. August 2017 andauernde und voraussichtlich erst am 2. Oktober 2017 behobene Unterbruch der Rheintalbahn bei Rastatt hat für die Infrastrukturbetreiberinnen, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Operateure im kombinierten Verkehr sowie die verladende Wirtschaft grosse Auswirkungen. Verminderten Umsätzen stehen höhere Kosten gegenüber. Das BAV hat zur Unterstützung der schweizerischen Verlagerungspolitik und zur Abfederung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen für das laufende Jahr folgende Massnahmen beschlossen, die per sofort umgesetzt werden:

  • Erhöhen der abgeltungsberechtigten Mengen auf Verbindungen, die von der Sperre nicht betroffen sind und als Ausweichrouten verwendet werden (z.B. Verkehre ab Basel); 
  • Abgeltung von Zügen und Sendungen, die via Brenner oder andere Alpenübergänge im Ausland umgeleitet werden; 
  • Erhöhung der Betriebsabgeltung auf den von der Sperre betroffenen alpenquerenden Relationen um 300 Franken pro gefahrenen Zug.

Empfänger dieser zusätzlichen Abgeltungen des Bundes sind die Operateure im kombinierten Verkehr. Der Bund erwartet, dass sie einen bedeutenden Teil der zusätzlichen Mittel zur finanziellen Entlastung an die im alpenquerenden Verkehr tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen weiter reichen.

Auch nach Umsetzung dieser Massnahmen wird der Kredit von rund 150 Millionen Franken zur Abgeltung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs im Jahr 2017 aufgrund des Unterbruchs bei Rastatt nicht ausgeschöpft werden. Da eine direkte Übertragung des Kreditrests auf das Folgejahr nicht möglich ist, plant das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), den Bundesrat für 2018 um eine Kreditaufstockung im Rahmen des Nachtragskreditverfahrens zu ersuchen. Dadurch würde erreicht, dass der seit längerem geplante schrittweise Abbau der Abgeltungen im nächsten Jahr moderat ausfallen würde. Dies würde es dem Schienengüterverkehr durch die Alpen ermöglichen, sich nach der einschneidenden Sperrung der Rheintalstrecke wieder im Markt zu verankern und entstandene Verluste wettzumachen. Ein Nachtragskredit müsste im Januar 2018 vom Bundesrat und im Juni 2018 vom Parlament genehmigt werden.


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