Leicht steigende Strompreise 2018 für Haushalte

Bern, 11.09.2017 - Für das Jahr 2018 steigen die schweizerischen Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte leicht. Das geht aus den Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) hervor. Ein typischer Haushalt bezahlt im nächsten Jahr 20.4 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Dies entspricht einer Zunahme von 0.3 Rp./kWh (+ 2 %).

Per 31. August 2017 mussten die rund 650 Schweizer Netzbetreiber ihre Elektrizitätstarife für das nächste Jahr sowohl ihren Kunden als auch der ElCom bekannt geben. Neu wird von der ElCom neben dem Tarif für das günstigste Produkt auch der Tarif für das Standardprodukt – in der Regel ein Produkt mit ökologischem Mehrwert – veröffentlicht. Die vorliegenden Vergleiche mit den Vorjahren beziehen sich alle auf das günstigste Produkt. Gemäss den Berechnungen der Medianwerte durch die ElCom präsentiert sich die Situation wie folgt:

  • Ein typischer Haushalt mit einem Verbrauch von 4‘500 kWh (Verbrauchsprofil H4) bezahlt im kommenden Jahr 20.4 Rp./kWh, also 0.3 Rp./kWh mehr als 2017. Auf ein Jahr gerechnet, entspricht dies einer Stromrechnung von 918 Franken (+ 13 Fr.).
  • Während die Netzkosten und die Energiepreise sinken, steigt die KEV markant an. Die Abgaben an die Gemeinwesen bleiben stabil. Insgesamt werden die Tarife bei rund 90 Prozent der Netzbetreiber erhöht.
  • Für das Standardprodukt liegen die Mediankosten 2018 für einen typischen Haushalt bei 20.8 Rp./kWh.  

Die Tarife setzen sich zusammen aus dem Netznutzungsentgelt (Netzkosten), den Energiepreisen, der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) sowie den Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen.

Für 2018 sind bei den Tarifen gegenläufige Effekte zu beobachten: Einerseits sinken die Netzkosten für einen typischen Haushalt um 0.4 auf 9.4 Rp./kWh (- 4 %). Die Energiepreise sinken ebenfalls, um 0.4 auf 7.2 Rp./kWh (- 5 %). Auf der anderen Seite steigt die Abgabe für die KEV per 1. Januar 2018: Gemäss Vernehmlassungsentwurf der Verordnungen zum Energiegesetz und den Informationen des Bundesamtes für Energie ist vorgesehen, den Netzzuschlag für 2018 um 0.8 Rp./kWh auf 2.3 Rp./kWh zu erhöhen. Dies entspricht einer Zunahme von 53 Prozent. Davon sind 0.1 Rp./kWh für die ökologischen Sanierungen der Wasserkraft reserviert. Die definitive Höhe des Netzzuschlags hängt vom Beschluss des Bundesrats über die revidierte Energieverordnung im Herbst 2017 ab. Die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen sind wiederum stabil geblieben und belaufen sich für einen typischen Haushalt wie im Vorjahr auf 0.9 Rp./kWh.

Für die kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz ergibt sich ein ähnliches Bild wie für die Haushalte: Auch bei ihnen sinken die Komponenten Netzkosten und Energiepreise, während die KEV steigt und die Abgaben an Gemeinde und Kantone konstant bleiben.

Nach wie vor variieren die Preise innerhalb der Schweiz zwischen den Netzbetreibern zum Teil erheblich. Die Gründe dafür sind unterschiedliche Netzkosten und Energietarife:

  • Unterschiedliche Netzkosten bestehen aufgrund von topografischen Gegebenheiten des Versorgungsgebiets, unterschiedlichem Konsumverhalten der Endverbraucher oder Effizienzunterschieden der Netzbetreiber.
  • Differenzen im Energietarif ergeben sich aus einem differenzierten ökologischen Produktemix oder aus einem unterschiedlichen Anteil an Eigenproduktion. Netzbetreiber mit vorteilhaft ausgehandelten Bezugsverträgen im Energieeinkauf können die Energie günstiger anbieten als Unternehmen mit einem hohen Anteil an teurer Eigenproduktion. Zudem bestehen erhebliche Differenzen bei den Vertriebsmargen der Netzbetreiber.
  • Eine wesentliche Rolle spielen bei einigen Netzbetreibern die Steuern und Abgaben an die Gemeinwesen, die schweizweit stark variieren.

Die ElCom stellt fest, dass die Investitionsquote der Netzbetreiber positiv ist: Die jährlichen Investitionen übersteigen die Abschreibungen, was auf ein aktives Investitionsverhalten hindeutet. Realisierte Investitionen dürfen in die Strompreise eingerechnet werden.

Ab sofort sind die Tarife 2018 der einzelnen Gemeinden und Verteilnetzbetreiber auf der Strompreis-Webseite der ElCom www.strompreis.elcom.admin.ch abruf- und vergleichbar. Neu können auch die Tarife für Standardprodukte abgerufen werden.
Die Daten der Strompreis-Übersicht stammen direkt von den Netzbetreibern und werden von der ElCom umgehend veröffentlicht. Die Verantwortung für die Qualität der Daten liegt bei den Netzbetreibern. Rund acht Prozent der Netzbetreiber haben die Daten nicht fristgerecht eingereicht. Für diese Netzgebiete können daher momentan keine Tarife abgerufen werden. Aufgrund der geringen Grösse dieser Gebiete ist mit keiner Änderung der vorliegenden Ergebnisse zu rechnen.

Die vier Komponenten des Strompreises

1. Netznutzungstarif 
Preis für den Stromtransport über das Leitungsnetz vom Kraftwerk bis ins Haus. Er wird bestimmt durch die Kosten für das Netz, d. h. für den Bau sowie Unterhalt und Betrieb.

2. Energietarif
Preis für die gelieferte elektrische Energie. Diese Energie erzeugt der Netzbetreiber entweder mit eigenen Kraftwerken oder kauft sie von Lieferanten ein.

3. Abgaben an das Gemeinwesen
Kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren. Darunter fallen z. B. Konzessionsabgaben oder lokale Energieabgaben.

4. Bundesabgaben
Bundesabgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien (kostendeckende Einspeisevergütung KEV) sowie für ökologische Sanierungen der Wasserkraft. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt und beträgt im Jahr 2018 voraussichtlich 2.3 Rp./kWh (2017: 1.5 Rp/kWh).


Adresse für Rückfragen

Stefan Burri, Leiter Sektion Preise und Tarife
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
3003 Bern
Tel. +41 58 465 40 62
E-Mail: stefan.burri@elcom.admin.ch
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Simon Witschi, Medien und Kommunikation
Tel. +41 58 466 08 49
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