25 Jahre Opferhilfe in der Schweiz: Gesetz hat nichts von seiner Bedeutung verloren

Bern, 08.09.2017 - Vor rund 25 Jahren ist das Opferhilfegesetz in Kraft getreten. Es ermöglicht Opfern von Straftaten medizinische, psychologische oder juristische Beratung zu beanspruchen und finanzielle Leistungen zu erhalten. Im Rahmen einer Tagung hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga den Fachleuten für ihren Einsatz gedankt. Ihre Arbeit sei für die Betroffenen, aber auch für unsere Gesellschaft, von grösstem Wert. Diskutiert wurde an der Tagung über verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Systems.

Wer durch eine in der Schweiz begangene Straftat in der körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist, kann Opferhilfe beanspruchen. Diese steht auch den Angehörigen offen. Die Opferhilfe umfasst einerseits die medizinische, psychologische und juristische Beratung sowie Soforthilfe und längerfristige Hilfe und andererseits Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen. Ausserdem stärkt sie die verfahrensrechtliche Stellung und den Schutz der Opfer im Strafverfahren. Die Opferhilfe wird von den Kantonen geleistet.

Opferhilfegesetz hat nichts von seiner Bedeutung verloren

Bundesrätin Sommaruga sagte, trotz aller Bemühungen, rechtzeitig einzuschreiten, seien im letzten Jahr alleine im häuslichen Bereich rund 17'000 Straftaten registriert worden. Und noch nie hätten die Spitäler so viele Misshandlungen festgestellt wie 2016. "Es ist wichtig, dass wir die Opfer nicht alleine lassen, wenn die Prävention vergebens war", sagte Bundesrätin Sommaruga. "Und genau deshalb hat das Opferhilfegesetz auch nach 25 Jahren nichts von seiner Bedeutung verloren. Dank dem Gesetz erhalten die Betroffenen Beratung, Unterstützung und finanzielle Hilfe."

Die 2015 von der Universität Bern durchgeführte Evaluation des Opferhilfegesetzes kommt zum Schluss, dass sich das System bewährt hat. Kein Gesetz sei perfekt, sagte Bundesrätin Sommaruga am Freitag an der Tagung in Bern. Verbesserungsvorschläge seien deshalb erwünscht. "Wir blicken heute nicht nur auf 25 Jahre Praxis zurück, sondern wir schauen, was wir in den nächsten 25 Jahren besser machen können." Schon in den kommenden Wochen werde sie, so Bundesrätin Sommaruga, dem Bundesrat verschiedene neue Instrumente zum Schutz vor Gewalt beantragen.

Verbesserungsbedarf gibt es auch beim Vollzug der Opferhilfe und im Strafverfahren. Und grössere Aufmerksamkeit braucht etwa auch die Opferbetreuung im Nachgang zu ausserordentlichen Ereignissen wie beispielsweise zu einem Terroranschlag. Die Tagung, an der rund 250 Fachleute, Politikerinnen und Politiker sowie Vertreterinnen und Vertreter von Opferhilfeorganisationen teilnahmen, bot Gelegenheit, über fachliche, kantonale sowie nationale Grenzen hinaus Erfahrungen und Wissen auszutauschen und über nötige Verbesserungen und Weiterentwicklungen zu diskutieren.


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