Bundeskanzlei veröffentlicht Abstimmungsvideos in Gebärdensprache

Bern, 07.09.2017 - Im Hinblick auf die eidgenössische Volksabstimmung vom 24. September 2017 hat die Bundeskanzlei in einem Pilotversuch Videos in Gebärdensprache produziert. Diese ergänzen die bereits aufgeschalteten Erklärvideos, die Erläuterungen des Bundesrates und die weiteren Abstimmungsinformationen auf www.admin.ch, die leicht verständlich und barrierefrei gestaltet sind.

Seit der eidgenössischen Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 produziert die Bundeskanzlei Erklärvideos zu den Abstimmungsvorlagen. Ziel dieser Videos ist es, den Stimmberechtigten auf sachliche, korrekte und leicht verständliche Art zu zeigen, worum es bei den jeweiligen Vorlagen geht. Sie vermitteln die wichtigsten Informationen zu den Abstimmungsvorlagen mit zeitgemässen Kommunikationsmitteln. Mit einem QR-Code können die Stimmberechtigten direkt von der gedruckten Ausgabe der Erläuterungen des Bundesrates auf diese Videos zugreifen.

Die Videos wurden bereits bisher mit Untertiteln für Hörbehinderte produziert. Im Rahmen eines Pilotprojekts stellt die Bundeskanzlei die Erklärvideos für die Abstimmung vom 24. September 2017 nun auch in Gebärdensprache zur Verfügung. Falls das Angebot auf Anklang stösst und sich die Finanzierung regeln lässt, wird die Bundeskanzlei die Abstimmungsvideos in Gebärdensprache regelmässig produzieren.

Barrierefreie Internet-Angebote

Bereits anlässlich der eidg. Wahlen 2015 hat die Bundeskanzlei Wahlanleitungsvideos in Gebärdensprache veröffentlicht. Diese waren Teil des Engagements, den Zugang zu den offiziellen Informationen der Behörden barrierefrei zu gestalten. Zu den wichtigsten barrierefreien Dokumenten gehören etwa die PDF-Dokumente der Abstimmungserläuterungen des Bundesrates. Grundlage dieses Engagements ist das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG), das den Bund seit 2004 verpflichtet, seine Internet- und Intranet-Angebote barrierefrei zu gestalten, das heisst auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Informationspflicht gegenüber Öffentlichkeit

Die Verfassung (Art. 180, Abs. 2) und das Gesetz (RVOG Art. 10 Abs. 2 und BPR Art. 10a, Abs. 1 und 2) auferlegen dem Bundesrat eine Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. Dazu gehört insbesondere die kontinuierliche Information der Stimmberechtigten über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen. Ergänzend zu den bisherigen Informationskanälen erfüllt der Bundesrat diesen Informationsauftrag auch mit multimedialen Mitteln, um den heutigen Informationsgewohnheiten zu entsprechen. Unter anderem vermittelt er seine Information vermehrt per Videos, die auf dem YouTube-Kanal der Regierung abrufbar sind.


Adresse für Rückfragen

Beat Furrer
Bundeskanzlei
+41 58 465 02 45
beat.furrer@bk.admin.ch



Herausgeber

Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-68025.html