Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes

Bern, 07.09.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2017 die Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) verabschiedet. Die Vorlage wird nun vom Parlament behandelt. Die Telekommunikation hat in den letzten Jahren eine äusserst rasante Entwicklung erfahren: Neue, breitbandige Netze übertragen immer mehr Daten immer schneller. Internetdienste wie Videotelefonie, Messenger und Chats lösen die traditionellen Fernmeldedienste immer mehr ab. Die Gesetzesrevision soll diesem Wandel Rechnung tragen.

Das geltende Fernmeldegesetz (FMG) stammt aus dem Jahr 1997, eine erste Teilrevision trat 2007 in Kraft. Die Verbreitung des Internets hat die Telekommunikationslandschaft tiefgreifend umgestaltet. Mit der Verabschiedung seines Fernmeldeberichts 2014 hatte der Bundesrat den Startschuss für eine Anpassung des Fernmelderechts gegeben. Die vom UVEK erarbeitete Vorlage stiess in der Vernehmlassung insgesamt auf positive Resonanz. Mit der Revision soll das Gesetz den neuen Gegebenheiten angepasst werden: Die Stärkung von Konsumentenanliegen, die Förderung des Wettbewerbs sowie Deregulierungen und administrative Vereinfachungen sind Kernanliegen der Vorlage.

Konsumentinnen und Konsumenten besser stellen

Einige der vorgeschlagenen neuen Gesetzesvorschriften stärken die Stellung der Konsumentinnen und Konsumenten. Dazu gehören Massnahmen zur besseren Bekämpfung des unerwünschten Telemarketings (Werbeanrufe), aber auch ein Anspruch auf Beratung über technische Kinder- und Jugendschutzmassnahmen beim Abschluss von Internetabonnementen. Transparenzvorschriften sollen Internetprovider dazu verpflichten, künftig öffentlich darüber zu orientieren, wenn sie bei der Datenübermittlung Unterschiede zwischen verschiedenen Inhalten machen. Informieren müssen sie auch über die tatsächlich gemessene Qualität ihrer Dienste, wie etwa die Geschwindigkeit des Internetzugangs. Beim internationalen Roaming ermöglicht die Vorlage dem Bundesrat die Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife.

Förderung des Wettbewerbs

Der Zugang zum Teilnehmeranschluss soll künftig vom Bundesrat technologieneutral ausgestaltet werden können, sofern es zu einem Marktversagen kommt. Marktbeherrschende Anbieterinnen müssten diesfalls den Zugang nicht nur zu den traditionellen Kupferanschlussleitungen gewähren, sondern auch zu leitungsgebundenen Anschlüssen, die auf neuen Technologien basieren (z.B. Glasfaser). Gleichzeitig erhalten Netzbetreiberinnen einen Anspruch auf Erschliessung des Gebäudezugangspunkts und auf Mitbenutzung der gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen. Damit sollen grundsätzlich alle Anbieterinnen die Möglichkeit haben, mit ihren Angeboten bis zur Kundschaft zu gelangen.

Deregulierung und weniger Administration

Die Frequenznutzung soll flexibler werden: Eine Konzession zur Nutzung des Funkspektrums wird nach dem Gesetzesentwurf nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein. Zudem werden der Frequenzhandel und die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen für die Mobilkommunikation begünstigt. Weiter entfällt die generelle Meldepflicht für Fernmeldedienstanbieterinnen. Künftig wird nur noch registriert, wer spezifische öffentliche Ressourcen nutzt: konzessionspflichtige Funkfrequenzen oder Adressierungselemente wie z.B. Blöcke von Telefonnummern.

Weitere Anpassungen im Bereich des Internets

Die Vorlage sieht eine spezifische gesetzliche Verankerung für die Domain-Namen vor, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen. Das sind insbesondere die Domain-Namen mit den Endungen .ch und .swiss. Weiter wird eine gesetzliche Grundlage für die Sperrung von Internetseiten mit verbotener Pornografie geschaffen und die Fernmeldedienstanbieterinnen werden verpflichtet, Massnahmen zur Abwehr von Cyber-Angriffen zu treffen.


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