Finanzausgleich: Bundesrat erörtert Vorschläge der KdK

Bern, 06.09.2017 - Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 6. September 2017 mit den Vorschlägen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zur «Optimierung des Finanzausgleichs» befasst. Die Vorschläge sollen im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts zuhanden der eidgenössischen Räte aufgenommen werden.

Die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat am 17. März 2017 ein Massnahmenpaket zur Optimierung des Finanzausgleichs gutgeheissen. Im Zentrum steht der Vorschlag einer gesetzlich verankerten Mindestausstattung des Ressourcenausgleichs von 86,5 Prozent. Der Bundesrat ist gewillt mit den Kantonen in einen Dialog über dieses Massnahmenpaket zu treten und wird zu diesem Zweck eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe unter der Federführung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) einsetzen.  

Der Bundesrat wird im Rahmen des Wirksamkeitsberichts 2016-2019 im Detail zu den Vorschlägen der KdK Stellung nehmen und Massnahmen für die Weiterentwicklung des nationalen Finanz­ausgleichs zur Diskussion stellen. Die Kantone und weitere interessierte Kreise können dazu im Rahmen der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Stellung nehmen. Der Bundesrat wird den Wirksamkeitsbericht voraussichtlich im März 2018 verabschieden und die Vernehmlassung eröffnen. 


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