Schweiz und Österreich verstärken Zusammenarbeit im Luftpolizeidienst

Bern, 06.09.2017 - Die Schweiz und Österreich wollen die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen verstärken. Der Bundesrat hat dazu in seiner Sitzung vom 6. September 2017 ein neues Luftpolizeiabkommen genehmigt und die Botschaft ans Parlament überwiesen. Der Vorsteher des VBS wurde vom Bundesrat autorisiert, das Abkommen unter Vorbehalt der parlamentarischen Ratifikation zu unterzeichnen.

Damit die Schweizer Luftwaffe den Luftpolizeidienst effizient wahrnehmen kann, ist sie darauf angewiesen, bereits ab der Landesgrenze intervenieren zu können. Dafür ist die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten unerlässlich. Diese Kooperation erfolgt bereits heute auf der Basis von Staatsverträgen mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich.

Im Unterschied zu den Abkommen mit den anderen Nachbarstaaten beschränkt sich das bestehende Abkommen mit Österreich auf den Austausch von Luftlagedaten und gestattet keinen grenzüberschreitenden Einsatz mit Flugzeugen. Diese Einschränkung erschwert den wirksamen Luftpolizeidienst erheblich. Bei Anlässen wie dem World Economic Forum (WEF), wenn der Luftraum zudem auf beiden Seiten eingeschränkt wird, wirkt sich das Fehlen des grenzüberschreitenden Luftpolizeidienstes besonders nachteilig aus.

Grenzüberschreitende Einsätze ermöglichen

Diese Sicherheitslücke will der Bundesrat mit dem neuen Abkommen über die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraumes gegen nichtmilitärische Bedrohungen schliessen. Das neue Abkommen bringt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Österreich im Luftpolizeidienst auf ein Niveau, das vergleichbar ist mit derjenigen mit den anderen Nachbarländern. Die Luftwaffen beider Staaten erhalten die Möglichkeit, Massnahmen bereits auf dem Territorium des anderen Staates einzuleiten und Flugzeuge über die Grenze in den Luftraum des anderen Staates zu begleiten, bis die andere Luftwaffe übernehmen kann. Ein Waffeneinsatz als letztes Mittel luftpolizeilicher Massnahmen darf nur durch eigene Flugzeuge über dem eigenen Staatsgebiet erfolgen.

Der Bundesrat hat Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, autorisiert, das mit Österreich neu verhandelte Abkommen zu unterzeichnen. Die Eidgenössischen Räte können das Abkommen voraussichtlich in der Wintersession 2017 und der Frühjahrssession 2018 ratifizieren.


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