Bundesrat setzt erstes Netznutzungskonzept der Eisenbahninfrastruktur in Kraft

Bern, 30.08.2017 - Auf dem Schweizer Eisenbahnnetz sind die Bedürfnisse des Güter- und des Personenverkehrs gleichberechtigt zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2017 das entsprechende Netznutzungskonzept zum Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur verabschiedet. Das neue Instrument sichert die Kapazitäten beider Verkehrsarten. Das Netznutzungskonzept tritt unmittelbar in Kraft.

Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes wurde der Bundesrat beauftragt, zur Sicherung der Kapazitäten der Eisenbahninfrastruktur für die verschiedenen Verkehrsarten ein Netznutzungskonzept (NNK) zu verabschieden. Die darin festgelegten Grundlagen werden im Rahmen von Netznutzungsplänen konkretisiert. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass den Kapazitätsbedürfnissen des Schienengüterverkehrs Rechnung getragen werden kann, ohne das qualitativ hochstehende Angebot im Personenverkehr zu gefährden. Der Bundesrat hat dazu ein Netznutzungskonzept verabschiedet. Es ist für die Infrastrukturbetreiberinnen und die Behörden verbindlich. Das Netznutzungskonzept wurde in Zusammenarbeit mit den Eisenbahninfrastrukturbetreiberinnen erarbeitet und trägt den Interessen sämtlicher beteiligter Akteure Rechnung.


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