Die Schweiz nimmt an der Konferenz der Aarhus-Konvention teil

Bern, 30.08.2017 - Die Aarhus-Konvention regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2017 das Mandat der Schweizer Delegation für die sechste Vertragsparteienkonferenz der Aarhus-Konvention verabschiedet. Die Konferenz findet vom 11. bis 15. September 2017 in Budva (Montenegro) statt.

2014 wurde die Schweiz 47. Vertragspartei der Aarhus-Konvention der UNO, die 1998 verabschiedet worden war. Die Schweiz ist ebenfalls Vertragspartei des Protokolls über das Schadstofffreisetzungs- und -transferregister. Vom 11. bis 15. September 2017 finden in Montenegro die Vertragsparteienkonferenzen dieser Abkommen statt. Inhalt der Konferenzen sind insbesondere Beschlüsse zu den Arbeitsprogrammen der nächsten Jahre und den Berichterstattungspflichten der Vertragsparteien. Zudem soll die «Budva Declaration on Environmental Democracy for Our Sustainable Future» verabschiedet werden. Die Schweiz heisst die Entwürfe gut und setzt sich dafür ein, dass die Prinzipien der Konvention gefördert werden.


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Martine Rohn-Brossard
Leiterin der Schweizer Delegation, stellvertretende Chefin der Abteilung Internationales, BAFU
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