Die Schweiz und Sambia unterzeichnen ein neues Doppelbesteuerungsabkommen

Bern, 29.08.2017 - Die Schweiz und Sambia haben am 29. August 2017 in Lusaka ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich aus dem Jahr 1954, das bisher auf die Schweiz und Sambia Anwendung findet, und wird eine für die weitere Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Staaten förderliche Rechtssicherheit schaffen.

Das neue Abkommen sieht namentlich vor, dass Dividenden zu maximal 15 Prozent an der Quelle besteuert werden und qualifizierte Beteiligungen zu höchstens 5 Prozent. Für die Zinsen liegt der Quellensteuersatz generell bei 10 Prozent und für die Abgaben bei 5 Prozent.

Das neue Abkommen enthält ferner eine Missbrauchsklausel gemäss den Empfehlungen des Projekts von OECD und G20 gegen die Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und die Gewinnverschiebung (Base Erosion and Profit Shifting; BEPS-Projekt). Mit der Aufnahme einer Schiedsklausel wird auch die Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen erhöht. Schliesslich enthält das DBA eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des neuen Abkommens begrüsst. Für das Inkrafttreten muss es vom schweizerischen Parlament genehmigt werden.

Die Schweiz hat bisher 58 DBA unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; davon sind 51 in Kraft.


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