BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, auf eine Überprüfung des Mindestzinssatzes zu verzichten
Bern, 29.8.2017 - Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, in diesem Jahr keine Überprüfung des Mindestzinssatzes vorzunehmen. Damit würde der Satz unverändert bei 1% bleiben. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.