Vergleichbarkeit von Vorsorgeeinrichtungen: Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf

Bern, 06.09.2017 - Der Bundesrat möchte den Pensionskassen kein einheitliches Modell zur Darstellung ihrer Risikofähigkeit vorschreiben. Die Deckungsgrade von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule sind heute nur bedingt miteinander vergleichbar. Eine Studie zeigt, wie die Vergleichbarkeit verbessert werden könnte. Für den Bundesrat ist aber fraglich, ob der Nutzen eines einheitlichen Modells die Kosten rechtfertigen würde. Zu diesem Schluss kommt er in einem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 6. September 2017 verabschiedet hat.

Der Deckungsgrad einer Pensionskasse gibt an, wieviel Prozent der finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten eine Vorsorgeeinrichtung erfüllen könnte, wenn sie theoretisch von heute auf morgen allen Versicherten ihr Guthaben auszahlen müsste. Der Deckungsgrad wird somit häufig als Indikator für die finanzielle Gesundheit einer Pensionskasse beigezogen. Die Deckungsgrade einzelner Vorsorgeeinrichtungen können heute aber nur bedingt miteinander verglichen werden.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde nun ein Kennzahlenset erarbeitet, das bei einheitlicher Anwendung durch alle Pensionskassen die Vergleichbarkeit verbessern könnte. Der Bundesrat lehnt es aber ab, den Vorsorgeeinrichtungen die Anwendung eines solchen Modells vorzuschreiben, insbesondere weil nicht klar ist, ob der Nutzen die dabei entstehenden Kosten rechtfertigen würde. Zudem würde die Autonomie der Vorsorgeeinrichtungen damit zu stark eingeschränkt, weil die Anwendung eines einheitlichen Risikomodells nicht den jeweiligen Eigenheiten der Vorsorgeeinrichtungen entsprechen würde.

Die Aufsicht über die Pensionskassen verfügt aus Sicht des Bundesrats unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über zuverlässige Instrumente, um die Risiken einer Pensionskasse zu beurteilen. Entsprechend sieht der Bundesrat in diesem Bereich zurzeit keinen Handlungsbedarf. Sein Bericht und die Machbarkeitsstudie wurden in Erfüllung des Postulats von Nationalrat Albert Vitali (13.3109) erarbeitet.


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