Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten in der Eidgenössischen Zollverwaltung verabschiedet
Bern, 23.08.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2017 die Totalrevision der Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten in der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) verabschiedet. Sie tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.
Die Verordnung vom 4. April 2007 über die Bearbeitung von Personendaten in der Eidgenössischen Zollverwaltung (Datenbearbeitungsverordnung für die EZV; SR 631.01) wurde seit ihrer Inkraftsetzung am 1. Mai 2007 rund zehnmal mit neuen Regelungen in den Anhängen ergänzt. Änderungen in der Kontrollphilosophie und damit der Arbeitsweise der EZV verlangten in allen Bereichen und auf allen Hierarchiestufen nach Mehrinformationen über die gesamte Tätigkeit der EZV. Mit diesen Bedürfnissen aber auch mit den technologischen Veränderungen und Weiterentwicklungen wurden einige Informationssysteme der EZV abgelöst, erweitert, zusammengeführt oder neu eingeführt.
Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung schafft die rechtliche Grundlage für die Bearbeitung der Personendaten in den geänderten oder neuen Informationssystemen und tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.
Adresse für Rückfragen
Walter Pavel, Sektionschef Kommunikation und Medien, Eidgenössische Zollverwaltung EZV, Tel. +41 58 462 67 43, medien@ezv.admin.ch
Dokumente
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch