Krankenversicherung: Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein unterzeichnet

Bern, 21.08.2017 - Bundesrat Alain Berset und der Liechtensteinische Regierungsrat Mauro Pedrazzini haben heute in Bern ein Abkommen unterzeichnet, das die Kostenübernahme bei grenzüberschreitenden ambulanten Behandlungen durch die Krankenversicherung regelt. Das Abkommen muss von beiden Parlamenten noch ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann.

Das Abkommen ermöglicht es den Einwohnerinnen und Einwohnern von Liechtenstein sowie der Kantone Graubünden und St. Gallen, ambulante medizinische Behandlungen im anderen Land in Anspruch zu nehmen, wenn sie in der obligatorischen Krankenversicherung versichert sind und wenn sie auch im Wohnland Anspruch auf die Leistung hätten. Die Leistungserbringer müssen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassen sein. Für Laboranalysen und für Medikamente, die bei einer Versandhandelsapotheke bezogen werden, gelten gewisse Einschränkungen. Die Kosten für die Behandlungen werden durch die Krankenversicherung nur in der Höhe übernommen, die im Wohnland vergütet würde. 

Mit den neuen Regelungen wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit Liechtensteins und der Schweiz im Bereich der ambulanten Behandlungen verbessert, was den Anliegen der Bevölkerung, der Leistungserbringer wie auch der Versicherer Rechnung trägt. Als nächster Schritt wird der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum neuen Abkommen unterbreiten. In beiden Staaten muss dieses vom Parlament ratifiziert werden, bevor es in Kraft gesetzt werden kann.

Im Grenzraum Schweiz - Liechtenstein können sich die Versicherten bereits heute unter gewissen Voraussetzungen im anderen Land zulasten ihrer Krankenversicherung behandeln lassen. Die Rechtsgrundlage von 1939 entspricht jedoch nicht mehr den aktuellen Erfordernissen.


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