EDI bestimmt weitere drei medizinische Leistungen, deren Nutzen überprüft wird

Bern, 21.08.2017 - Das Eidgenössische Departement des Innern hat drei weitere Themen bestimmt, die mittels Health Technology Assessment (HTA) evaluiert werden sollen. Das EDI lässt regelmässig medizinische Leistungen und Gesundheitstechnologien auf ihren Nutzen hin überprüfen. Nicht wirksame und nicht effiziente Leistungen sollen identifiziert und von der Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ausgeschlossen werden.

Das Programm des Bundes zur Überprüfung von medizinischen Leistungen soll zur Steigerung der Effizienz und Qualität im Gesundheitswesen beitragen. Nun hat das EDI festgelegt, welche drei neuen Themen mittels HTA überprüft werden sollen:

  • Die Behandlung von Bluthochdruck mit Olmesartan-Präparaten
  • Der Einsatz von Tests zur Bestimmung von Vitamin D im Blutserum
  • Langzeitbehandlung mit Protonenpumpen-Hemmer bei Patienten mit nicht-erosiver Refluxerkrankung und nicht-endoskopierter Refluxerkrankung

Die Themen wurden unter Einbezug der Stakeholderverbände und der Eidgenössischen Kommissionen (Arzneimittelkommission, Kommission für allg. Leistungen und Grundsatzfragen) geprüft und ausgewählt. Zu diesen Themen werden nun in einem nächsten Schritt die wissenschaftlichen Fragestellungen erarbeitet und Aufträge an externe Institutionen zur Erarbeitung der HTA-Berichte vergeben.

Erweisen sich die Leistungen oder Teilbereiche davon im Vergleich zu anderen Massnahmen als nicht wirksam oder unnötig, sollen sie nicht mehr von der OKP vergütet werden. Der Entscheid, ob Leistungen nicht mehr oder nur in bestimmten Situationen durch die OKP vergütet werden, liegt beim EDI bzw. für Arzneimittel beim BAG. Insgesamt wird bei diesen drei Leistungen ein Einsparpotenzial von schätzungsweise 50 Millionen Franken pro Jahr vermutet.

Im Rahmen des HTA-Programms des Bundes sind bereits einige Prüfungen im Gang. Sie betreffen unter anderem Kniearthroskopien oder die Eisensubstitution bei Eisenmangel ohne Anämie. Die Eingabe von Themenvorschlägen für 2018 steht wiederum allen Personen und Institutionen offen. Sie können bis Ende Oktober 2017 beim BAG eingegeben werden.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verlangt, dass alle Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) übernommen werden, wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (WZW-Kriterien) sind. Die Stärkung von "Health Technology Assessment (HTA)", insbesondere die systematische Überprüfung des Nutzens medizinischer Leistungen, ist eine Priorität der gesundheitspolitischen Strategie Gesundheit2020 des Bundesrates. Ziel ist es, eine teure Fehl- oder Überversorgungen zu vermeiden und die Qualität der Behandlung zu erhöhen - denn unnötige Behandlungen und Eingriffe bergen immer auch gesundheitliche Risiken für die Patientinnen und Patienten.


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