Mehr Kompetenzen für Finanzkontrolle

Bern, 16.08.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2017 beschlossen, die Änderung des Finanzkontrollgesetzes auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Damit werden auf der Seite der Eidgenössischen Finanzkontrolle die Konsequenzen aus dem gescheiterten Informatikprojekt INSIEME gezogen.

In der Frühjahrssession hat das Parlament die Gesetzesvorlage verabschiedet. Diese geht auf eine Motion der Finanzkommissionen und auf ein Postulat von Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) zurück. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und die Stellen für Interne Revision der Departemente und der Bundesämter werden dadurch im Sinne der internationalen Standards in ihrer Unabhängigkeit gestärkt. Die Ergebnisse der Prüfungen der EFK sollen in der Bundesverwaltung und in den zuständigen Kommissionen des Parlaments vermehrt Beachtung finden. So ist neu die Zusammenarbeit der EFK mit den Geschäftsprüfungskommissionen ausdrücklich vorgesehen. Neuerdings kann der Direktor der EFK über die Herausgabe von Akten und die Einvernahme der Mitarbeitenden in einem gerichtlichen Verfahren befinden.


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Michel Huissoud, Direktor Eidgenössische Finanzkontrolle EFK, Tel. 058 463 11 11, info@efk.admin.ch



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