Umtauschfrist für alte Banknotenserien soll aufgehoben werden – Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 16.08.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2017 entschieden, die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) zu eröffnen. Mit der Revision wird die Begrenzung der Umtauschfrist für Banknoten ab der sechsten Serie aufgehoben.

Sobald die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Emission einer neuen Banknotenserie abgeschlossen hat, kann sie die Banknoten der bisherigen Serie zurückrufen. Die zurückgerufenen Banknoten gelten dann nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel, können jedoch noch während 20 Jahren bei der SNB umgetauscht werden.

Die Umtauschfrist von 20 Jahren wurde 1921 festgelegt. Damals wurde angenommen, dass nicht zurückgegebene Banknoten verloren oder kaputt gegangen waren. Die Umstände haben sich seither verändert: Die Lebenserwartung ist stark gestiegen, und die Mobilität der Bevölkerung (Arbeitskräfte, Touristen, etc.) hat zugenommen. Deshalb will der Bundesrat in Übereinstimmung mit der Nationalbank die bisherige Praxis ändern. Die erstmals 1976 ausgegebenen Banknoten der sechsten Serie sowie die Folgeserien sollen künftig unbegrenzt bei der SNB eingetauscht werden können. Die Aufhebung der Umtauschfrist soll verhindern, dass sich jemand im Besitz von Banknoten befindet, die plötzlich ihren Wert verloren haben. Zudem passt sich die Schweiz damit der Praxis der wichtigsten Industrieländer an, die keine Umtauschfrist kennen.

Die Erlöse der nicht umgetauschten Banknoten bis zur fünften Serie flossen jeweils in einen Fonds, der ungedeckte Elementarschäden bei Naturkatastrophen deckt. Deshalb gilt die Aufhebung der Umtauschfrist erst ab der sechsten Serie. Mit der Aufhebung der Umtauschfrist erhält dieser Fonds von der SNB kein Geld mehr. Allerdings konnte der Fonds sein Vermögen seit der letzten Ausschüttung konstant halten und seine Aktivitäten aus den Kapitalerträgen finanzieren.


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