Der Bund unterstützt zukünftig 13 Museen mit Betriebsbeiträgen
Bern, 19.07.2017 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) führte erstmals eine öffentliche Ausschreibung für Betriebsbeiträge an Museen durch. 35 Museen reichten ein Fördergesuch ein. Ab 2018 unterstützt das BAK 13 Museen mit einem jährlichen Betriebsbeitrag. Die Finanzhilfen belaufen sich auf insgesamt rund 5,9 Millionen Franken pro Jahr.
In der Vergangenheit unterstützte das BAK sieben Museen mit jährlichen Betriebsbeiträgen. Die Auswahl der Institutionen wurde bisher in der Kulturbotschaft durch Bundesrat und Parlament festgelegt. Wie in der aktuellen Kulturbotschaft 2016-2020 angekündigt, vollzieht das BAK per 2018 einen Systemwechsel. Es vergibt die Betriebsbeiträge an Museen neu gestützt auf eine öffentliche Ausschreibung. Die Förderkriterien sind in einer Verordnung des EDI festgelegt. Für eine Unterstützung müssen die Museen (1) eine gesamtschweizerisch bedeutsame Ausstrahlung und Qualität aufweisen, (2) über eine für das kulturelle Erbe der Schweiz bedeutsame und einzigartige Sammlung von hohem kulturellem Wert verfügen sowie (3) eine innovative und breite Vermittlungsarbeit leisten.
Insgesamt 35 Museen reichten im Frühjahr 2017 beim BAK ein Fördergesuch ein. Die Gesuche wurden von sechs Expertinnen und Experten bis Ende Juni 2017 geprüft und bewertet. Gestützt auf diese Bewertung spricht das BAK folgenden 13 Institutionen einen Betriebsbeitrag für die Jahre 2018 bis 2022 zu:
- Aargauer Kunsthaus, Aarau (AG)
- Alpines Museum der Schweiz, Bern (BE)
- Ballenberg, Freilichtmuseum der Schweiz, Hofstetten b. Brienz (BE)
- HeK (Haus der elektronischen Künste Basel), Münchenstein (BL)
- Laténium, Hauterive (NE)
- Musée Ariana (Musée suisse de la céramique et du verre), Genève (GE)
- Musée de l'Elysée, Lausanne (VD)
- Museo d’arte della Svizzera italiana, Lugano (TI)
- Römerstadt Augusta Raurica, Augst (BL)
- Stiftsbibliothek, St. Gallen (SG)
- Technorama, Winterthur (ZH)
- Verkehrshaus Schweiz, Luzern (LU)
- Vitromusée, Romont (FR)
Museen, die vom Bund bis Ende 2017 unterstützt werden und in Zukunft eine Kürzung des Förderbeitrags um mindestens 30 Prozent oder einen Wegfall der Unterstützung zu gewärtigen haben, erhalten für 2018 eine einmalige Überbrückungszahlung in der Höhe von 70 Prozent der bisherigen Finanzhilfe.
Das Gesamtbudget des BAK für die Ausrichtung von Betriebsbeiträge an Museen beläuft sich für die ganze Förderperiode auf durchschnittlich rund 5,9 Millionen Franken pro Jahr. Dies entspricht einer Erhöhung von gut einer Million Franken im Vergleich zu 2017. Die Erhöhung wurde vom Parlament beschlossen.
Adresse für Rückfragen
Daniel Menna, stv. Leiter Kommunikation, Bundesamt für Kultur, Tel. +41 58 469 69 50,
daniel.menna@bak.admin.ch
Herausgeber
Bundesamt für Kultur
http://www.bak.admin.ch