Bundesrat verabschiedet Verordnung über den Lufttransport

Bern, 17.08.2005 - Der Bundesrat hat die Verordnung über den Lufttransport (LTrV) verabschiedet, welche die juristische Situation der Flugpassagiere verbessert. Die neue Verordnung ist die Umsetzung des Übereinkommens von Montreal ins Schweizer Recht. Das Übereinkommen von Montreal hat der Bundesrat am 22. Juni ratifiziert. Die neue Verordnung über den Lufttransport tritt am 5. September 2005 in Kraft.

Die Verordnung über den Lufttransport übernimmt die Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal und verbessert damit die Stellung der Flugpassagiere. Zentraler Punkt des Übereinkommens von Montreal ist die Einführung einer unbegrenzten Haftpflicht von Fluggesellschaften gegenüber Passagieren, die bei einem Unfall verletzt oder getötet werden. Das Übereinkommen schafft zu diesem Zweck ein System von Verantwortlichkeiten auf zwei Ebenen. Für Schäden bis zu einer Höhe von 100 000 Sonderziehungsrechten (entspricht rund 180 000 Schweizer Franken) ist die Fluggesellschaft haftbar, unabhängig davon, ob sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Für höhere Schäden entsteht eine Haftpflicht nur dann, wenn die Fluggesellschaft ein Verschulden trifft. Lediglich wenn es dem Luftfahrtunternehmen gelingt zu beweisen, dass es einen Unfall nicht verschuldet hat, wird es von einer Haftung befreit.

Die Verordnung über den Lufttransport, die am 5. September 2005 in Kraft tritt, gilt sowohl im nationalen als auch im internationalen Luftverkehr für Personen und deren Gepäck, aber auch für Fracht. Sie wird immer dort wirksam, wo das Übereinkommen von Montreal nicht anwendbar ist und sie ist ebenfalls mit den entsprechenden Reglementen der Europäischen Union kompatibel. Aufgehoben wird im Gegenzug das bestehende Lufttransportreglement, das noch auf dem Warschauer Abkommen basierte. Das Übereinkommen von Montreal aus dem Jahr 1999 ersetzt das Warschauer Abkommen von 1929.



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