EU-Steuerrückbehalt für 2016 beträgt 74,8 Millionen Franken

Bern, 10.07.2017 - Der Bruttoertrag aus der Erhebung des Steuerrückbehalts auf Zinserträgen von EU-Steuerpflichtigen in der Schweiz für das Steuerjahr 2016 beträgt 74,8 Millionen Franken. Im Vorjahr waren es 169,3 Millionen Franken.

Gemäss dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Union (EU), das seit 1. Juli 2005 in Kraft ist, wurde ab 1. Juli 2008 ein Steuerrückbehalt von 20 Prozent erhoben, und seit 1. Juli 2011 gilt der Höchstsatz von 35 Prozent. Der Ertrag fällt zu 75 Prozent an die begünstigten Mitgliedstaaten. 25 Prozent verbleiben der Schweiz, wovon 10 Prozent den Kantonen zustehen.

Die Zahlungsfrist für die im Laufe des letzten Jahres von den schweizerischen Zahlstellen einbehaltenen EU-Steuerrückbehalten auf Zinszahlungen zu Lasten von natürlichen Personen, die in EU-Mitgliedstaaten wohnen, lief am 31. März 2017 ab. Der Bruttoertrag teilt sich wie folgt auf: An die EU-Mitgliedstaaten werden 56,1 Millionen überwiesen, der Anteil der Schweiz beträgt 18,7 Millionen Franken. Davon gehen 16,8 Millionen Franken an den Bund und 1,9 Millionen Franken an die Kantone.

Das Abkommen sieht zudem vor, dass die Empfänger von Zinszahlungen zwischen dem Steuerrückbehalt und einer freiwilligen Meldung an die Steuerbehörden wählen können. Insgesamt gingen für 2016 rund 350‘000 Meldungen ein. Die Aufteilung dieser Meldungen auf die verschiedenen EU-Mitgliedstaaten wird nächstens auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV publiziert.

Am 27. Mai 2015 unterzeichneten die Schweiz und die EU ein bilaterales Abkommen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA). Technisch handelt es sich um ein Änderungsprotokoll zum Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU. Der AIA ersetzt daher die obengenannten Steuerrückbehalte und Meldungen ab 1. Januar 2017.

Ganze Medienmitteilung als PDF-Datei verfügbar.


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