Bundesrat setzt Änderung der Finanzmarktinfrastrukturverordnung in Kraft

Bern, 05.07.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 eine Änderung der Finanzmarktinfrastrukturverordnung verabschiedet. Sie tritt am 1. August 2017 in Kraft. Mit der Revision werden die schweizerischen Vorschriften zum Austausch von Sicherheiten an die nunmehr feststehenden Regelungen der EU angeglichen.

Die am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) enthält unter anderem Ausführungsbestimmungen zur im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) geregelten Pflicht, für OTC-Derivatgeschäfte, die nicht über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet werden, Sicherheiten auszutauschen. Diese Bestimmungen werden nun an die entsprechenden Regelungen der EU angeglichen, welche Anfang Februar 2017 in Kraft getreten sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die Schweizer Marktteilnehmer im Vergleich zu ihren europäischen Konkurrenten keine Wettbewerbsnachteile erleiden.

Mit der Änderung wird insbesondere die heutige Vorschrift aufgehoben, wonach die Gegenparteien die Methode zur Berechnung der Ersteinschusszahlungen in einer Derivatkategorie nach einer einmal erfolgten Einigung nicht mehr wechseln dürfen. Ausserdem wird die Regelung zu den zusätzlichen Wertabschlägen gelockert. Inskünftig ist wie in der EU kein zusätzlicher Abschlag von 8% mehr vorzunehmen, wenn die in bar geleisteten Nachschusszahlungen nicht in der vereinbarten Währung erfolgten.

Ausserdem wird die Ausnahme für Vorsorgeeinrichtungen und Anlagestiftungen für die berufliche Altersvorsorge von der Abrechnungspflicht um ein Jahr bis zum 16. August 2018 verlängert, wobei diese Frist erstreckt werden kann. Auch die Übergangsfrist für die Aufzeichnung und Meldung von Geschäften von Teilnehmern an einem Handelsplatz und von Effektenhändlern wird um neun Monate, d.h. bis zum 1. Oktober 2018 verlängert. Allerdings müssen die Aufzeichnungen und Meldungen rückwirkend auf den 1. Januar 2018 nachgeholt werden.

Auf internationaler Ebene werden zurzeit neue Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien erarbeitet. Ausserdem sind in der EU Bestrebungen im Gange, die Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR) teilweise anzupassen. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und wird allenfalls notwendige Anpassungen zügig an die Hand nehmen, um Wettbewerbsnachteile für die Schweizer Finanzmarktteilnehmer zu verhindern.


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