„Glarner Alpkäse“ ist jetzt auch in der EU geschützt

Bern, 04.07.2017 - Die Schweiz und die EU haben einen Beschluss unterzeichnet, der den Schutz der Schweizer Bezeichnung "Glarner Alpkäse“ (Geschützte Ursprungsbezeich-nung - GUB) in der EU vorsieht. Die Schweiz wird ihrerseits rund 170 neue EU-Bezeichnungen auf ihrem Territorium schützen. Der Beschluss des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten.

Mit dem neusten Beschluss wurde das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und der geschützten geographischen Angaben (GGA), das am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten und als Anhang 12 in das bilaterale Agrarabkommen von 1999 integriert wurde, ein weiteres Mal weiterentwickelt. Das Abkommen schützt bereits bekannte Schweizer Bezeichnungen wie „Bündnerfleisch" und „Tête de Moine" und sieht vor, dass regelmässig auch neu eingetragene GUB und GGA der Parteien ins Abkommen aufgenommen werden können. Die Schweizer Bezeichnung „Glarner Alpkäse“ (GUB) wird damit neu auch in der EU gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt. Wie bereits im Vorfeld angekündigt, wird die Schweiz – neben der bereits geschützten Schweizer Bezeichnung „Gruyère“(GUB) – neu auch die gleichlautende französische Bezeichnung „Gruyère“ (GGA) auf ihrem Territorium schützen


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