Schutzmassnahmen gegen Sozialdumping im öffentlichen Verkehr

Bern, 18.08.2005 - In intensiven Gesprächen haben sich Gewerkschaften, Bahnen und UVEK auf Massnahmen gegen Sozialdumping im öffentlichen Verkehr geeinigt. Diese werden jetzt umgesetzt. Bereits unter Dach ist der Firmen-GAV der BLS, womit jetzt alle grossen Bahnen über einen GAV verfügen. Weiter haben die Unternehmen verbindlich zugesichert, konstruktive Verhandlungen für einen Rahmengesamtarbeitsvertrag zu führen und im grenzüberschreitenden Güterverkehr den Leistungstausch bis mindestens Ende 2006 beizubehalten. Für die Sektoren Post, Telekom und Verkehr hat das UVEK eine Überwachungskommission eingesetzt. Schliesslich wurde der Vollzug der gesetzlichen Aufträge zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen in diesen UVEK-Bereichen vereinheitlicht.

Bundesrat Leuenberger hatte am Kongress des Schweizerischen Eisenbahnerverbands vom 24. Mai 2005 Massnahmen gegen Sozialdumping im Öffentlichen Verkehr angekündigt. In intensiven Diskussionen mit den Gewerkschaften und den Bahnen konnte ein Massnahmenpaket realisiert werden, das fünf Punkte umfasst:

  • Alle drei grossen Normalspurbahnen sollen über einen GAV verfügen. Mit dem Abschluss des Firmen-GAV zwischen BLS und Personalverbände ist dieses Ziel erreicht.
  • Die SBB, BLS, SOB haben den Personalverbänden nach früheren Gesprächen  nun auch schriftlich konstruktive Verhandlungen für einen Rahmen-GAV zugesichert. Angestrebt wird eine Einigung  in der ersten Hälfte 2006.
  • Das von BLS und SBB Cargo mit ihren Partnern im grenzüberschreitenden Güterverkehr angewandte Modell „Leistungstausch“ soll bis mindestens Ende 2006 weitergeführt werden Die Bahnen haben diesen Leistungsaustausch und die Bedingungen, unter denen er stattfinden muss, schriftlich zugesichert. So ist sichergestellt, dass schweizerische Lokführer im Ausland im gleichen Mass wie ausländische Lokführer im Inland zum Einsatz kommen.
  • Neu geschaffen wurde die Überwachungskommission des UVEK, die aus Vertretern der Sozialpartner und der zuständigen Bundesstellen besteht. Sie soll die Gefahr von Lohndumping im grenzüberschreitenden Güterverkehr frühzeitig erkennen und entsprechende Massnahmen entwickeln, Bei Bedarf werden das Bakom, das Bundesamt für Verkehr und die Postregulation eingeschaltet.
  • Bei der Bestimmung der branchenüblichen Löhne wird im internationalen Vergleich auf vergleichbare Nominallöhne und nicht auf kaufkraftbereinigte Werte abgestützt.


Kontrolle der branchenüblichen Arbeitsbedingungen ausgebaut

Zusätzlich hat das UVEK die Kontrollen der branchenüblichen Arbeitsbedingungen ausgebaut. Die Post-, Telekommunikations- und Verkehrsmärkte werden seit einigen Jahren schrittweise geöffnet. Immer mehr werden auch ausländische Anbieter aktiv. In mehreren Fachgesetzen ist festgelegt, dass die branchenüblichen Arbeitsbedingungen als Schutz gegen Sozialdumping einzuhalten sind. Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Bedingungen obliegt den zuständigen Fachämtern BAV und Bakom sowie der Postregulation. Bereits per Ende 2004 hatte Bundesrat Leuenberger veranlasst, dass die Aufsicht des UVEK in all diesen Sektoren nach denselben Grundsätzen wahrgenommen wird. Berücksichtigt werden dabei insbesondere die bisher guten Erfahrungen im Rahmen der Erteilung der Konzessionen an private Postanbieter. Die Fachämter haben überdies den Auftrag, mit den Sozialpartnern das Thema der Arbeitsbedingungen periodisch zu besprechen. Im Verkehrsbereich laufen unabhängig vom Schutzprogramm zurzeit noch juristische Abklärungen, welche rechtliche Bestimmungen im Fall des grenzüberschreitenden Bahngüterverkehrs anwendbar ist. Diese Arbeiten sollen zügig abgeschlossen werden.

UVEK-Kommission für die Überwachung der Arbeitsbedingungen

Mit einer beratenden Kommission für die Überwachung der Arbeitsbedingungen in den Bereichen Post, Telekommunikation und Verkehr wird nun auch der Vollzug der gesetzlichen Aufträge begleitet. Die Kommission hat den Auftrag, den UVEK-Vorsteher bei der Ausarbeitung und beim Vollzug der gesetzlichen Aufträge zu den Arbeitsbedingungen in den Bereichen Post, Telekommunikation und Verkehr zu beraten sowie grundsätzliche Fragen aus diesem Aufsichtsfeld zu behandeln. Sie setzt sich aus Spitzenvertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen sowie den zuständigen Bundesstellen zusammen. Vorsitzender der Kommission ist der Generalsekretär des UVEK. Am 19. August findet die konstituierende Sitzung der Kommission statt.

Voraussetzung für faire Arbeitsbedingungen

Das fünf Punkte umfassende Paket soll im öffentlichen Verkehr faire Arbeitbedingungen ermöglichen. Die Aufsichtsbehörden tolerieren keine Umgehung der Schutzmassnahmen gegen Sozialdumping. Die Abmachung des Leistungsaustauschs gewährleistet, dass die schweizerischen Arbeitsnehmer nicht vom Markt verdrängt werden. Die Markt- und Lohn-Entwicklung wird in der Überwachungskommission aufmerksam verfolgt. Mit all diesen Massnahmen wird sichergestellt, dass die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten kein Sozialdumping zur Folge hat.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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