Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit bestätigt Empfehlung des ENSI für Etappe 3 der Standortsuche für geologische Tiefenlager

Bern, 03.07.2017 - Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) schliesst sich der Empfehlung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) an, die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 der Standortsuche für geologische Tiefenlager weiter zu untersuchen. Dies geht aus der heute veröffentlichten Stellungnahme der KNS zum sicherheitstechnischen Gutachten des ENSI hervor.

Gemäss "Sachplan geologische Tiefenlager" hat die KNS unter anderem die Aufgabe, in jeder der drei Etappen der Standortsuche zu den Gutachten des ENSI Stellung zu nehmen.

Am 18. April 2017 hat das ENSI sein sicherheitstechnisches Gutachten zur Dokumentation der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) veröffentlicht. Darin bezeichnet das ENSI die Begründungen der Nagra für die Standorteinengung in Etappe 2 der Standortsuche als überwiegend nachvollziehbar und belastbar. Dennoch kommt das ENSI zum Schluss, dass der Standort Nördlich Lägern nicht wie von der Nagra vorgeschlagen zurückgestellt werden kann, da die Datengrundlage hierfür gegenwärtig noch nicht ausreichend sei. Hinsichtlich der Zurückstellung der Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg und des Weiterzugs der Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 der Standortsuche stimmt das ENSI mit der Nagra überein.

In ihrer Stellungnahme attestiert die KNS dem ENSI, dass es den Vorschlag der Nagra für die Standorteinengung detailliert geprüft und das Ergebnis seiner Prüfung umfassend dokumentiert hat. Dabei habe sich das ENSI auch auf eigene Modelle, Berechnungen und Bewertungsmassstäbe abgestützt und zu verschiedenen Fragestellungen externe Experten beigezogen. Die KNS kommt zum Schluss, dass die Argumentation des ENSI-Gutachtens nachvollziehbar ist. Die KNS kann sich den Schlussfolgerungen des ENSI anschliessen.

Die KNS begrüsst die Fokussierung auf das Wirtgestein Opalinuston und unterstützt die Zurückstellung der Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg.

Hinsichtlich der Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost teilt die KNS die Einschätzung des ENSI, dass die vorhandene Datenbasis nicht ausreicht, um belastbare Aussagen zu eindeutigen Nachteilen abzuleiten. Somit kann keines dieser Standortgebiete zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt werden. Die Ergebnisse der erdwissenschaftlichen Untersuchungen in Etappe 3 der Standortsuche können nach Einschätzung der KNS dazu beitragen, die von der Nagra getroffenen Annahmen zur prüfen und belastbare Aussagen zu allenfalls bestehenden eindeutigen Nachteilen zu erhalten. Die KNS empfiehlt daher, die Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost weiter zu untersuchen.

Die Stellungnahme steht unter www.kns.admin.ch zur Verfügung und ist in gedruckter Form beim Sekretariat der KNS, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg erhältlich (Tel. +41 58 481 86 86, E-Mail: contact@kns.admin.ch).

2008 verabschiedete der Bundesrat den Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager. Darin ist das Vorgehen für die Standortsuche festgelegt. Oberste Priorität hat die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Ausgehend vom geologischen Kenntnisstand suchte die Nagra daraufhin in der ersten Etappe der Standortsuche die geeignetsten geologischen Schichten im Untergrund. Sie wählte sechs potenzielle Standortgebiete aus, welche den geologischen und sicherheitstechnischen Anforderungen gemäss Sachplan genügen: Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost. Die Sicherheitsbehörden bestätigten den Vorschlag und der Bundesrat setzte diese sechs Standortgebiete mit Entscheid vom 30. November 2011 im Sachplan fest.

In Etappe 2 der Standortsuche wurden seit Ende 2011 in diesen sechs Regionen verschiedenste geologische und sicherheitstechnische Untersuchungen durchgeführt. Im Januar 2015 reichte die Nagra eine umfangreiche technisch-wissenschaftliche Dokumentation ein, mit der sie begründete, in der dritten Etappe der Standortsuche nur noch die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost weiter zu untersuchen. Die Standortgebiete Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Wellenberg sollten demnach aufgrund eindeutiger Nachteile zurückgestellt werden. In seinem Gutachten vom 18. April 2017 kam das ENSI zum Schluss, dass der Standort Nördlich Lägern nicht wie von der Nagra vorgeschlagen zurückgestellt werden kann, da die Datengrundlage gegenwärtig noch nicht ausreichend sei. Diese Empfehlung wird nun von der KNS unterstützt. Ende 2017 werden sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen in eine dreimonatige öffentliche Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat wird unter Kenntnis aller relevanten Fakten voraussichtlich bis Ende 2018 über den Abschluss von Etappe 2 der Standortsuche entscheiden und damit festlegen, welche Standortgebiete in Etappe 3 tatsächlich vertieft untersucht werden sollen.

Nach Abschluss von Etappe 2 beginnt die letzte Etappe der Standortsuche. In Etappe 3, die voraussichtlich Ende 2018 beginnt, werden die verbleibenden Standorte vertieft untersucht und die sicherheitstechnischen und geologischen Kenntnisse dieser Standorte zum Beispiel durch Sondierbohrungen weiter vertieft. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse wird die Nagra in Etappe 3 die Rahmenbewilligungsgesuche für die Tiefenlager einreichen.


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