Bundesrat empfiehlt Gegenentwurf zur Volksinitiative für Ernährungssicherheit zur Annahme

Bern, 29.06.2017 - Am 24. September 2017 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über den Bundesbeschluss über Ernährungssicherheit .Dem Bundesrat ist die Ernährungssicherheit ein grosses Anliegen. Er befürwortet deshalb den Gegenentwurf des Parlaments zur Initiative des Schweizer Bauernverbandes und empfiehlt den Bundesbeschluss zur Annahme. Der neue Verfassungsartikel steht für eine marktorientierte, nachhaltige sowie national und international vernetzte Land- und Ernährungswirtschaft.

Ernährungssicherheit heisst, dass die Schweizer Bevölkerung jederzeit Zugang zu einer ausreichenden Menge gesunder und bezahlbarer Lebensmittel hat. Das ist heute in der Schweiz der Fall. Damit dies aber auch für die kommenden Generationen so ist, soll ein zukunftsorientierter Artikel für die Ernährungssicherheit in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Der Gegenentwurf des Parlaments kommt an Stelle der Initiative des Bauernverbandes zur Abstimmung. Die Initiative war aus Sicht des Parlaments unklar formuliert und zu einseitig auf die inländische Lebensmittelproduktion ausgerichtet. Sie hätte zu einer rückwärtsorientierten Agrarpolitik führen können, also zu einer Produktionssteigerung auf Kosten der Umwelt, mehr staatlicher Lenkung und mehr wirtschaftlicher Abschottung vom Ausland.

Der neue Verfassungsartikel beauftragt den Bund, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Ernährungssicherheit in der Schweiz langfristig gewährleistet bleibt. Der Artikel berücksichtigt die ganze Lebensmittelkette vom Feld bis auf den Teller. Er umfasst folgende fünf Pfeiler, die für die Ernährungssicherheit von besonderer Bedeutung sind:

Erstens sollen landwirtschaftliche Produktionsgrundlagen wie Kulturland, Wasser und Knowhow gesichert werden. Der neue Artikel hebt dabei den Schutz des Kulturlandes hervor.

Zweitens soll die Produktion von Lebensmitteln an die örtlichen Gegebenheiten angepasst sein, damit die Ökosysteme nicht überbelastet werden. Die verfügbaren Ressourcen wie Boden, Wasser und Nährstoffe sollen effizient genutzt werden.

Drittens muss sich die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft auf dem Markt besser behaupten können. Ihr Angebot soll weniger vom Staat, dafür stärker vom Markt gelenkt werden. Weil die Schweiz auch auf den Import von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produktionsmitteln wie Maschinen, Diesel und Dünger angewiesen ist, sind viertens gute Handelsbeziehungen mit dem Ausland für die Ernährungssicherheit zentral. Diese eröffnen zudem unseren Bauern Chancen, ihre Produkte zu exportieren.

Als fünfter Pfeiler der Ernährungssicherheit nennt der neue Verfassungsartikel den ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln, was insbesondere die Reduktion von Lebensmittelabfällen beinhaltet.

Für den Bundesrat ist wichtig, dass die Versorgung der Bevölkerung mit einheimischen wie auch mit importierten Lebensmitteln sichergestellt werden kann. Dabei sollen die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte sowohl im Inland als auch im Ausland berücksichtigt werden. Der neue Verfassungsartikel wird all diesen Ansprüchen gerecht.


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