Der Bundesrat legt die Stossrichtung für die Folgearbeiten zum FATF-Länderbericht über die Schweiz fest

Bern, 28.06.2017 - Anlässlich seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 hat der Bundesrat die Stossrichtung für die Folgearbeiten zum vierten FATF-Länderbericht festgelegt. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Die Financial Action Task Force (FATF) hat am 7. Dezember 2016 den vierten Länderbericht zur Schweiz veröffentlicht. Sie anerkennt die insgesamt gute Qualität des schweizerischen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Gleichzeitig hat die FATF in gewissen Bereichen Schwachstellen in der Gesetzgebung und der Wirksamkeit der Vorgaben identifiziert und entsprechende Empfehlungen abgegeben. Aus diesem Grund befindet sich die Schweiz derzeit in einem Follow-up-Prozess und hat der FATF im Februar 2018 ihren ersten Folgebericht vorzulegen. Die im Bereich der Gesetzgebung festgestellten Mängel sind innerhalb von drei Jahren zu beheben. Nach fünf Jahren wird die Schweiz zudem einer Folgeprüfung in Bezug auf die Verbesserung der Wirksamkeit unterzogen.

Im Rahmen der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT) hat das EFD die Empfehlungen der FATF analysiert. Darauf basierend hat der Bundesrat das EFD beauftragt, bis Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Diese soll dazu dienen, einige der wichtigsten Empfehlungen  umzusetzen. Der Bundesrat schlägt insbesondere vor, Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz für spezifische nicht finanzintermediäre Tätigkeiten sowie Massnahmen im Bereich der Vereine zur Erhöhung der Transparenz einzuführen. Zudem sind Anpassungen im Zusammenhang mit Edelmetall- und Edelsteinhändlern, dem Ankauf von Altedelmetallen sowie im Bereich des Meldesystems geplant.

Weitere Massnahmen sollen insbesondere im Rahmen des Gesetzesprojekts des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) im Bereich der Verhütung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität umgesetzt werden. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wurde am 21. Juni 2017 eröffnet. Bestimmte Empfehlungen aus dem FATF-Länderbericht überschneiden sich des Weiteren mit Empfehlungen des Global Forum im Länderbericht der Schweiz zur Phase 2. Mit der Umsetzung dieser Empfehlungen wird sich der Bundesrat nach der Sommerpause im Rahmen einer separaten Vorlage beschäftigen. Um die wesentlichen identifizierten Schwachstellen zu beheben wird es ausserdem notwendig sein, die Geldwäschereiverordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (GwV-FINMA), die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) und die Reglemente der Selbstregulierungsorganisationen anzupassen. Konkret betroffen sind die Verifizierung der wirtschaftlichen Berechtigung sowie die regelmässige Aktualisierung der Kundeninformationen.

Des Weiteren hat der Bundesrat Kenntnis genommen vom Bericht der KGGT über die Risiken im Bereich der Non-Profit-Organisationen. Der Bericht schlägt Massnahmen vor, um die Transparenz von Stiftungen und Vereinen mit einem erhöhten Risiko im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung zu verbessern.


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