Bundesrat für grössere Kulanz bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Bern, 28.06.2017 - Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer soll in gewissen Fällen auch bei Nachdeklarationen und Aufrechnungen erhalten bleiben. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 beschlossen. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Sie betrifft natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland.

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) ändern, so dass eine fahrlässig unterlassene Deklaration in der Steuererklärung bis zum Ablauf der Einsprachefrist nachgeholt werden kann. Damit verwirkt der Rückerstattungsanspruch nicht mehr, wenn

  • die steuerpflichtige Person von sich aus nachdeklariert,
  • die Steuerbehörde das Versäumnis entdeckt und die steuerpflichtige Person darauf aufmerksam gemacht hat,
  • die Steuerbehörde den nicht deklarierten Betrag von sich aus aufrechnet.

Bis 2014 war dies bereits möglich. Seither hat das Bundesgericht die Praxis jedoch verschärft. Diese Verschärfung würde mit diesen Massnahmen aufgehoben.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung nimmt der Bundesrat das grundsätzliche Anliegen der Motion Schneeberger (16.3797) «Keine Verwirkung der Verrechnungssteuer» auf. Der Bundesrat hatte die Motion abgelehnt, weil der Motionstext nicht explizit festhielt, dass nur für noch nicht rechtskräftige Veranlagungen die Verwirkung nicht eintreten soll. Die Stossrichtung des Vorstosses hatte der Bundesrat aber unterstützt.

Finanzielle Auswirkungen

Bei Bund und Kantonen fallen Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer an. Diese lassen sich jedoch nicht quantifizieren, weil keine Zahlen zu den Einnahmen aus verwirkten Rückerstattungsansprüchen vorhanden sind.


Adresse für Rückfragen

Joel Weibel, Kommunikation Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel. +41 58 464 90 00, media@estv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-67327.html