Bundesrat verabschiedet Botschaft zu einem revidierten Doppelbesteuerungsabkommen mit Lettland

Bern, 28.06.2017 - Der Bundesrat hat am 28. Juni 2017 die Botschaft zu einem revidierten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Lettland auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen verabschiedet. Die Botschaft wurde den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

Die Schweiz und Lettland haben am 2. November 2016 in Riga ein Änderungsprotokoll zu ihrem DBA unterzeichnet. Es enthält mehrere Bestimmungen aus dem Projekt von OECD und G20 zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS-Projekt). Das Änderungsprotokoll enthält namentlich eine Missbrauchsklausel. Diese Klausel zur Verhinderung der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen entspricht in ihren Grundzügen den Missbrauchsbestimmungen, die die Schweiz in den letzten Jahren in den meisten ihrer DBA vereinbart hat. Mit der Aufnahme einer Schiedsklausel wird die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige erhöht.

Das DBA enthält ausserdem eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage. Mit dem Abkommen wird insbesondere eine tiefere Besteuerung von Abgaben und von ausgeschütteten Gewinnen auf qualifizierte Beteiligungen eingeführt.

Die Kantone sowie die interessierten Wirtschaftskreise haben in ihren Vernehmlassungen den Abschluss des Änderungsprotokolls begrüsst.


Adresse für Rückfragen

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch



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Der Bundesrat
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