Franchisen-System in der Krankenversicherung hat sich grundsätzlich bewährt

Bern, 28.06.2017 - Das heutige System mit den verschiedenen Franchisen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) hat sich grundsätzlich bewährt. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bundesrates, den er an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 verabschiedet hat. Demnach sind keine grundlegenden Anpassungen notwendig. Jedoch sollen die Franchisen künftig regelmässig an die Kostenentwicklung der OKP angepasst werden; zudem werden die Rabatte bei den Wahlfranchisen abgestuft.

Die Versicherten haben die Möglichkeit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) verschiedene Franchisen zu wählen. Wie ein Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Schmid-Federer („Auswirkungen der Franchisen auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen“) zeigt, hat sich das heutige System mit der Grundfranchise sowie den verschiedenen Wahlfranchisen in der OKP grundsätzlich bewährt. Grundlegende Änderungen sind deshalb nicht notwendig.

Wie dem Bericht des Weiteren zu entnehmen ist, erklärt die Selbstselektion den grössten Teil der unterschiedlichen Leistungen der Versicherten in den verschiedenen Franchisen.
Versicherte mit hohen Gesundheitsrisiken wählen eher tiefere Franchisen, während sich gesunde Erwerbstätige mit guter Ausbildung tendenziell für hohe Franchisen entscheiden. Die Franchisen führen aber auch dazu, dass die Versicherten weniger Leistungen in Anspruch nehmen. So verhalten sich die Versicherten grundsätzlich kostenbewusster, wenn sie sich an den Leistungen finanziell beteiligen müssen. Da Personen, die Leistungen in Anspruch nehmen, eher tiefere Franchisen wählen, wird die OKP insbesondere bei diesen Franchisen entlastet. 

Franchisen an Kostenentwicklung anpassen
Damit diese Wirkung auch künftig bestehen bleibt, sollen die Franchisen regelmässig an die Kostenentwicklung der OKP angepasst werden. Der Bundesrat schickt eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) bis am 19. Oktober 2017 in die Vernehmlassung. Er erfüllt damit gleichzeitig einen entsprechenden Vorstoss (Motion Bischofberger, „Franchisen der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen“).

Echte Wahlfreiheit ermöglichen: Rabatte bei Wahlfranchisen werden abgestuft
Die Wahlfreiheit der Versicherten soll nicht eingeschränkt werden. Deshalb bleiben alle bestehenden Franchise-Stufen erhalten. Heute gilt für alle Wahlfranchisen ein maximaler Rabatt von 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos. Dieser einheitliche Rabatt führt dazu, dass ausser der Grundfranchise und der höchsten Franchise, keine der möglichen Wahlfranchisen für die versicherte Person finanziell optimal ist, unabhängig davon, wie hoch ihre Gesundheitskosten sind. Aus diesem Grund werden die Maximalrabatte je nach Franchisehöhe abgestuft. Künftig sollen die Rabatte für Erwachsene zwischen 80 Prozent (Franchise von Fr. 500.-) und 50 Prozent (Franchise von Fr. 2500.-) liegen.


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