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Veröffentlicht am 28. Juni 2017

Bearbeitung von Personendaten im EDA – Vorentwurf des Bundesgesetzes geht in die Vernehmlassung

Bern, 28.6.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 den Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Bearbeitung von Personendaten im EDA (VE-BPDG-EDA) genehmigt. Der Text erlaubt es, die Anforderungen des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) zu erfüllen und gleichzeitig den Entwicklungen auf organisationsinterner, technologischer und gesellschaftlicher Ebene Rechnung zu tragen. Das Vernehmlassungsverfahren wurde eröffnet. Die verschiedenen betroffenen Akteure können bis am 20. Oktober 2017 Stellung nehmen.