Neues Abrechnungsmodell zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung

Bern, 27.06.2017 - In Mehrfamilienhäusern ist der Energie- und Wasserverbrauch der einzelnen Wohnungen sehr unterschiedlich und hängt wesentlich vom Verhalten der Bewohner ab. So variiert der Energieverbrauch für die Heizung in gleich grossen Wohnungen um Faktor 3, beim Wasser gar um Faktor 8. Die verbrauchsabhängige Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) schafft Transparenz, Gerechtigkeit und einen Anreiz für den sorgsamen Umgang mit den Ressourcen. Das Bundesamt für Energie veröffentlicht heute ein neues Abrechnungsmodell. Es richtet sich an Abrechnungsfirmen, Baufachleute wie Architekten, Ingenieure und Installateure sowie an Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümerschaften. Sie sollen das neue Abrechnungsmodell ab 2017 bei Neubauten und sanierten Bauten, die wärmetechnisch einen Neubaustandard erreichen, anwenden. Das bisherige Abrechnungsmodell zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) bleibt für übrige Gebäude weiterhin gültig.

Die verbrauchsabhängige Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) sorgt für eine verursachergerechte Verteilung von zentral anfallenden Aufwendungen für Wärme-, Kälte- und Wasserversorgung in zentral versorgten Wohn- und Geschäftshäusern und Überbauungen mit mehreren Nutzeinheiten.

Die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Energie und Wasser ist kantonal unterschiedlich geregelt. Ziel des neuen VEWA-Abrechnungsmodells ist es, die Abrechnungsmethodik schweizweit zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Bei der Erarbeitung durch den Schweizerischen Verband für Wärme- und Wasserkostenabrechnung SVW waren alle wichtigen Anspruchsgruppen mit einbezogen. Sie tragen das neue Abrechnungsmodell mit und empfehlen es zur Anwendung.

Das neue VEWA-Abrechnungsmodell enthält Empfehlungen welche auch für die zwei älteren Branchen-Richtlinien zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) und zur verbrauchsabhängigen Wasserkostenabrechnung (VWKA) genutzt werden können. So wird beispielsweise empfohlen, den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Abrechnungen leichtverständliche Grafiken und Kennzahlen zu präsentieren, die einen raschen Überblick ermöglichen und einen Sparanreiz schaffen können.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik BFE
058 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-67271.html