Hepatitis C: Starke Preisreduktion und uneingeschränkte Vergütung für erstes Medikament

Bern, 26.06.2017 - Das Medikament ZEPATIER kann ab 1. Juli 2017 ohne Einschränkung vergütet werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) konnte den Preis des Medikamentes um 35 Prozent senken. Das Medikament steht damit zu einem stark reduzierten Preis für viele zusätzliche Hepatitis-C-Infizierte zur Verfügung.

Bisher vergütete die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) die neuen, wirksamen Medikamente gegen Hepatitis C, sobald eine moderat fortgeschrittene Lebererkrankung (Fibrosegrad 2) vorliegt, sich Krankheitssymptome ausserhalb der Leber manifestieren oder auch ohne Einschränkungen für bestimmte Personengruppen, bei denen die Krankheit schneller fortschreitet oder das Übertragungsrisiko erhöht ist. Diese Einschränkungen werden für das Medikament ZEPATIER per 1. Juli 2017 aufgehoben. Damit können künftig alle Infizierten mit Hepatitis C Genotyp 1 und 4 (ca. 62% aller Hepatitis-C-Infizierten) unabhängig vom Grad ihrer Lebererkrankung mit dem Medikament behandelt werden. Die Ausweitung der Vergütung erfolgt gleichzeitig mit einer Preissenkung des Medikamentes. Das BAG konnte bei der Zulassungsinhaberin Merck Sharp & Dohme AG eine Preisreduktion von 29.3 Prozent erreichen, nachdem der Preis von ZEPATIER per 1. Mai 2017 bereits einmal um 8.2 Prozent gesenkt wurde. Die Behandlung mit ZEPATIER kostet neu 35 Prozent weniger. Das heisst 30‘952 CHF anstelle von 47‘690 CHF.

Mit der Ausweitung der Vergütung folgt das BAG internationalen Leitlinien; sie empfehlen, die neuen Medikamente zur Behandlung chronischer Hepatitis C ohne Einschränkung einzusetzen, sobald dies auch aus ökonomischer Sicht vertretbar ist. Das BAG hat bereits im April 2017 beschlossen, die Vergütung der neuen Medikamente per 1. Mai 2017 auf Patientengruppen auszudehnen, bei denen das Übertragungsrisiko erhöht ist und die Krankheit schneller fortschreitet.


Einsatz bei medizinischem Bedarf
Das BAG ist nach wie vor der Ansicht, dass die teuren Therapien bei Patientinnen und Patienten mit hohem medizinischem Bedarf eingesetzt werden sollen. Denn viele mit dem Virus Infizierte erkranken nie ernsthaft, und bei rund einem Fünftel kommt es zu einer spontanen Heilung. Die Schweiz ist zudem nicht vergleichbar mit Ländern, in denen grosse Teile der Bevölkerung mit dem Virus infiziert sind und unter chronischer Hepatitis C und ihren Folgen leiden. Die Neuansteckungsrate ist in der Schweiz gering und der Anteil an Infizierten und Erkrankten ist niedrig. Deshalb empfiehlt das BAG trotz der Erweiterung der Vergütung keine weiteren Massnahmen. Insbesondere wird das Testen von Personen ohne Symptome, die kein erhöhtes Risiko einer Ansteckung oder von Komplikationen besitzen, nicht empfohlen.

Mit der Erweiterung der Vergütung überlässt das BAG die Verantwortung über den Einsatz der Therapien nun den spezialisierten Ärzten. Deshalb werden auch künftig ausschliesslich Fachärzte der Infektiologie, der Gastroenterologie mit Schwerpunkttitel Hepatologie und Suchtmediziner darüber entscheiden, bei welchen Patientinnen und Patienten eine Behandlung medizinisch angezeigt ist. Damit das BAG die Folgen der Ausweitung kontrollieren kann, erfolgt diese zunächst befristet für 2 Jahre.

Mit den Zulassungsinhaberinnen der anderen, teureren Hepatitis-C-Medikamente ist das BAG weiterhin im Gespräch. Sollten sie ebenfalls zu markanten Preissenkungen bereit sein, wird das BAG auch für diese Medikamente die Vergütung ausweiten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, Tel. 058 462 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-67265.html