Taggeldversicherungen: Koordination mit IV und BVG zufriedenstellend

Bern, 28.06.2017 - Die Koordination zwischen den Taggeldversicherungen und den Regelungen für Invalidität der ersten (IV) und der zweiten Säule (BVG) funktioniert gut. Dies stellt der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung eines Postulats aus dem Parlament fest, den er an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 verabschiedet hat.

Der Bundesrat zieht eine positive Bilanz der derzeitigen Leistungskoordination: Für die Versicherten bestehen kaum Unsicherheiten. In seinem Bericht befasste sich der Bundesrat unter anderem mit der Frage einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung. Es hat sich jedoch gezeigt, dass ein Grossteil der Versicherten trotz fehlendem gesetzlichem Krankentaggeldobligatorium umfassend gegen Erwerbsausfall bei Krankheit – wie im Übrigen auch bei Unfall – abgesichert ist. Entsprechend sieht der Bundesrat in diesem Bereich zurzeit keinen Handlungsbedarf. Der Bericht wurde in Erfüllung des Postulats Nordmann (12.3087) erarbeitet.


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