Vernehmlassung zur Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung

Bern, 22.06.2017 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 22. Juni 2017 die Vernehmlassung zur Revision der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) eröffnet. Die interessierten Kreise können sich bis zum 9. Oktober 2017 zum Verordnungsentwurf äussern.

Mit den vorliegenden Änderungen der SVAV sollen zum einen die zur Einführung eines europäischen Dienstes zur elektronischen Erhebung von Strassenbenutzungsgebühren (Europäischer Elektronischer Mautdienst; EETS [European Electronic Toll Service]) erforderlichen Bestimmungen in die SVAV aufgenommen werden. Die Abgabeerhebung bei ausländischen Fahrzeugen wird dadurch vereinfacht. Ausländischen Transporteuren wird gestattet, im Rahmen des «EETS» Erfassungsdienstleister zu beauftragen, die ihnen interoperable Erfassungsgeräte zur Verfügung stellen und die Zahlungsverpflichtung wahrnehmen.

Zum anderen soll Erfahrungen aus dem Vollzug durch verfahrenstechnische Anpassungen Rechnung getragen werden. Ebenfalls enthalten sein soll die Möglichkeit der Inrechnungstellung von Erfassungsgeräten durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV). Weiter soll die revidierte Verordnung enthalten, dass der Verteilungsschlüssel für den verbleibenden Anteil am Reinertrag aus der Schwerverkehrsabgabe durch die EZV ermittelt wird (sogenannter Totalindex der Motorfahrzeugsteuern).


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