Neue Anreize zur Entwicklung von Kinderarzneimitteln

Bern, 22.06.2017 - Für Kinderarzneimittel soll künftig ein längerer Patentschutz gelten. Damit sollen Anreize geschaffen werden zur Entwicklung von Arzneimitteln, die auf die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten sind. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am 22. Juni 2017 die nötige Änderung der Verordnung über die Erfindungspatente in eine Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Oktober 2017.

In der Kinderheilkunde werden heute oft Medikamente eingesetzt, die für Erwachsene untersucht und zugelassen sind. Um die Entwicklung von Arzneimitteln speziell für Kinder zu fördern, enthält das Patentgesetz, das im Zuge der 2016 beschlossenen Revision des Heilmittelgesetzes ebenfalls revidiert wurde, neue Anreize: Wenn Arzneimittelhersteller pädiatrische Studien zu Medikamenten durchführen und damit Anwendungsmöglichkeiten in der Pädiatrie aufzeigen, erhalten sie für ihre patentierten Erfindungen Schutzverlängerungen von sechs Monaten. Dies soll die erhöhten Forschungs- und Entwicklungskosten zumindest zum Teil ausgleichen. Die durch die pädiatrischen Studien erkannte Wirkung der Arzneimittel bei Kindern wird in der Arzneimittelinformation veröffentlicht.

Neues pädiatrisches Schutzzertifikat geschaffen

Die sechsmonatige Verlängerung kann auf zwei Arten erreicht werden: Entweder wird ein bereits bestehendes ergänzendes Schutzzertifikat verlängert oder es wird ein pädiatrisches ergänzendes Schutzzertifikat gewährt. Das pädiatrische ergänzende Schutzzertifikat ist ein neu geschaffenes, in anderen Ländern nicht existierendes Schutzrecht.

Die Teilrevision der Patentverordnung regelt die Ausführungsbestimmungen zu den so genannten pädiatrischen Verlängerungen. Sie legt u.a. das Erteilungsverfahren fest; d.h. welche Dokumente und Nachweise mit dem Gesuch einzureichen sind, welche Angaben registriert und veröffentlicht werden sowie welche Gebühren zu bezahlen sind. Die revidierte Patentverordnung bestimmt auch, wie ein Dritter einen Widerruf beantragen kann, wenn eine pädiatrische Verlängerung zu Unrecht erteilt wurde. Die teilrevidierte Patentverordnung soll zusammen mit der Revision des Patentgesetzes und des Heilmittelgesetzes in Kraft treten.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 20. Oktober 2017.


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Felix Addor, Stellvertretender Direktor, Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, T +41 31 377 72 01



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