Bundesrat führte eine Aussprache über das Gesundheitssystem

Bern, 22.06.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 im Rahmen einer Klausur eine Aussprache über das Gesundheitssystem in der Schweiz geführt und sich dabei auch damit befasst, wie das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gedämpft werden kann. Er wurde informiert über die bereits eingeleiteten Massnahmen, die im Rahmen seiner Strategie Gesundheit2020 erfolgen. Zudem nahm er den Stand der Arbeiten der Expertengruppe zu Kostendämpfungsmassnahmen zur Kenntnis. Diese soll weiterführende Ansätze für eine Verbesserung des Gesundheitssystems aufzeigen.

Die Menschen in der Schweiz profitieren von einer hochstehenden Gesundheitsversorgung, die überall gut zugänglich ist. Allerdings weist die Schweiz im internationalen Vergleich eines der höchsten Niveaus der gesamten Gesundheitskosten auf. Von 1996 bis 2015 stiegen die Kosten der OKP von 10.8 auf 26.0 Milliarden Franken. Das entspricht einer Zunahme von rund 4 Prozent pro Jahr und versicherter Person. Gründe sind die demographische Entwicklung und der medizinisch-technische Fortschritt. Doch die Kostenentwicklung ist auch darauf zurückzuführen, dass insbesondere aufgrund von Fehlanreizen die Menge an medizinisch nicht begründbaren Leistungen in einem starken Masse zunimmt. 

Der Bundesrat wünscht griffige Massnahmen, um diese Entwicklungen anzugehen. Ein besonderes Augenmerk soll der medizinisch nicht begründbaren Mengenausweitung gelten, wie auch den vermeidbaren Zwischenfällen, verursachen diese doch viel Leid und Kosten. 

Der Bundesrat wurde informiert über den Stand der bereits eingeleiteten Massnahmen, wie die Anpassung der Tarife im stationären und ambulanten Bereich oder die Anpassung der Preise für Mittel und Gegenstände (MiGeL). Der Bundesrat will, dass die Kostendämpfungsmassnahmen intensiviert werden, insbesondere bei den grossen Kostenblöcken. Dabei müssen alle Akteure ihre Verantwortung wahrnehmen. Das Eidgenössische Departement des Innern wird bis im Herbst weitere Massnahmen präzisieren. Dazu gehören die Steigerung der Effizienz, etwa durch eine Verlagerung von stationärer zu ambulanter Versorgung oder der Einführung eines  Referenzpreissystems für Generika.

Der Bundesrat wurde zudem informiert über die Arbeiten der vom EDI eingesetzten Expertengruppe „Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der OKP". Diese hat im Februar 2017 ihre Arbeiten aufgenommen. Das EDI wird dem Bundesrat deren Bericht im Herbst 2017 vorlegen. Auf dieser Basis wird der Bundesrat eine Aussprache führen und über weitere Massnahmen entscheiden können.


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