Masterplan biomedizinische Forschung und Technologie: Umsetzung ist auf Kurs

Bern, 21.06.2017 - Mit dem Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie will der Bundesrat den Standort Schweiz stärken und gleichzeitig der Bevölkerung einen bezahlbaren Zugang zu neuen Produkten der biomedizinischen Entwicklung gewährleisten. Er wird in enger Zusammenarbeit mit den Partnern aus Forschung, Industrie und Gesundheitsversorgung umgesetzt. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 über den Stand der Umsetzung informiert.

Der Masterplan umfasst 23 Massnahmen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Rahmenbedingungen der Humanforschung, Gesundheitsdaten, seltene Krankheiten sowie Marktzutritt und Vergütung. Einige Massnahmen konnten bereits umgesetzt werden, bei anderen wurden wichtige Fortschritte erzielt. Zu den aktuellen Schwerpunkten gehören unter anderem der Forschungsnachwuchs, die Forschungsförderung, die Sicherheit der Medizinprodukte und die Sicherheit der Medikamentenversorgung.

Förderprogramm «Nachwuchs in klinischer Forschung»
Für eine erfolgreiche klinische Forschung braucht es entsprechend ausgebildete Fachpersonen, die wiederum Zeit, Kompetenz und Ressourcen haben, um Forschung zu betreiben. Das BAG hat im Oktober 2016 unter breiter Schirmherrschaft eine „Roadmap zur Nachwuchsförderung in der klinischen Forschung“ veröffentlicht. Erste Meilensteine wurden erreicht. So hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) das Förderprogramm «Nachwuchs in klinischer Forschung» lanciert, um jungen Ärztinnen und Ärzten erste Forschungserfahrungen zu ermöglichen. Für das Programm stehen bis 2020 vier Millionen Franken zur Verfügung.

Geschützte Forschungszeit
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat 2016 zwei neue, für die akademische klinische Forschung wichtige Förderinstrumente eingeführt: die geschützte Forschungszeit (sog. protected research time) und ein neues Programm zur Unterstützung akademisch-initiierter klinischer Studien im Umfang von 10 Millionen Franken pro Jahr. Die Auswertung der ersten Ausschreibung von 2016 hat gezeigt, dass dieses Förderinstrument bei den Forschenden der Akademie auf grosses Interesse stösst; der SNF hat darum beschlossen, bis 2020 jährliche Ausschreibungen zur Förderung akademisch-initiierter klinischer Studien zu machen.

Sicherheitsstandards bei Medizinprodukten
Im Bereich der Medizinprodukte hat die EU im Mai 2017 zwei neue Verordnungen in Kraft gesetzt, die auch für die Versorgung der Schweizer Bevölkerung relevant sind. Ziel der EU ist es, die Sicherheitsstandards bei Medizinprodukten und damit die Patientensicherheit zu erhöhen. Um der Bevölkerung den einfachen Zugang zu neuen und bewährten Medizinprodukten aus dem europäischen Binnenmarkt zu bewahren, werden die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz entsprechend angepasst. Die Schweiz ist bereits heute über das Mutual Recognition Agreement (MRA) über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen in die europäische Marktüberwachung eingebunden.

Sicherheit in der Medikamentenversorgung
Das Thema Sicherheit in der Medikamentenversorgung wurde 2016 neu in den Masterplan aufgenommen. Mit der Meldestelle des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung BWL konnte der Informationsaustausch zwischen Behörden, Industrie und Leistungserbringern deutlich gestärkt und damit die Versorgung mit Arzneimitteln verbessert werden. Dieser Informationsaustausch ist Teil der Massnahmen, die der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Heim (12.3426) erwähnt hat. Weitere Massnahmen hat das Parlament mit der Revision des Heilmittelgesetzes beschlossen, etwa bei Kindermedikamenten, bei Arzneimitteln mit gut etablierter Anwendungserfahrung (well established use) sowie bei Nischenpräparaten wie Antidota oder Radiopharmazeutika.

Der Masterplan ist Teil der bundesrätlichen Strategie Gesundheit 2020 und wurde im Dezember 2013 durch den Bundesrat verabschiedet. Bereits 2015 hatte der Bundesrat die Öffentlichkeit über den Stand der Umsetzung informiert. 2018 wird eine Zwischenbilanz der bisherigen Massnahmen gezogen und über das weitere Vorgehen entschieden.


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