UVEK: Langfristige Stromversorgung der Bahnen sichern

Bern, 22.08.2005 - Unabhängig von der Strompanne der SBB will das UVEK Fragen der langfristigen Stromversorgung der Bahnen gründlich unter die Lupe nehmen. Zu diesem Zweck hat Bundesrat Moritz Leuenberger verschiedene Massnahmen angeordnet: Das Bahnstromnetz soll dem neuen Stromversorgungsgesetz unterstellt werden. Eine neue Koordinationsgruppe –bestehend aus Kantonen, Bahnen, Wirtschaft und Bund - sorgt dafür, dass dieses Netz bedarfsgerecht ausgebaut werden kann. Das Bundesamt für Verkehr wird zusammen mit den Bahnen den langfristigen Strombedarf, den weiteren Ausbau und die Finanzierung der Bahnstromversorgung abklären.

Nach der schwerwiegenden Strompanne vom 22. Juni 2005 hatte Bundesrat Moritz Leuenberger bei den SBB einen Bericht über die Ursachen, die daraus zu ziehenden Lehren und die zu treffende Massnahmen angefordert.

Der nun veröffentlichte Bericht der SBB schildert im Detail den Ablauf des Ereignisses, nennt die Ursachen und die von den SBB eingeleiteten Massnahmen. Die vom UVEK gestellten Fragen wurden beantwortet, soweit das heute möglich ist. Der Bericht ist transparent und nachvollziehbar. Die von den SBB eingeleiteten Massnahmen sind nach einer ersten Beurteilung angemessen. Weder bei der Sicherheit noch bei der Strommenge besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Dass sich der von der SBB zuerst vermutete Grund "Kurzschluss" im Nachhinein als nicht zutreffend erwies, unterstreicht das Risiko einer voreiligen Benennung von Gründen.

Weder das Blackout vom 22. Juni 2005 noch die kurz darauf folgende Panne in der Romandie sind auf eine mangelnde Strommenge oder Versorgungsengpässe zurückzuführen. Trotzdem hat das UVEK die gravierenden Vorfälle zum Anlass genommen, die längerfristige Bahnstromversorgung zu überprüfen. Folgende Massnahmen wurden beschlossen:

1. Unterstellung des Bahnstromnetzes unter Stromversorgungsgesetz

Das Bahnstromnetz ist an zentralen Punkten mit dem allgemeinen Stromnetz verknüpft, es findet ein reger Stromaustausch statt. Im Hinblick auf die Inbetriebnahme von weiteren FinÖV-Projekten (insbesondere Gotthard-Basistunnel) wird das UVEK dem Bundesrat beantragen die Versorgung mit Bahnstrom dem neuen Stromversorgungsgesetz (StromVG), das zurzeit im Parlament hängig ist, zu unterstellen. Die Kompetenz des Bundesrates für die Unterstellung ist im Entwurf zum StromVG bereits vorgesehen. Für die Ausführung wird das UVEK eine spezielle Verordnung erarbeiten. Das Netz wird dann neu von der Elektrizitätskommission (ElCom) sowie dem Bundesamt für Energie beaufsichtigt. Wie die übrigen Netzbetreiber werden die Bahnen somit die Pflicht haben, u.a. Mehrjahrespläne zu erstellen sowie über den Zustand der Netze periodisch Bericht zu erstatten.

2. Netzausbau soll vorangetrieben werdenSeit 1976 ist die SBB daran, Strom-Ringleitungen einzurichten, um die Stabilität des Netzes zu verbessern. Einzelne Projekte konnten realisiert werden, andere wichtige Vorhaben stocken aber wegen Koordinationsproblemen zwischen den beteiligten Akteuren sowie langwierigen Verfahren. Dies ist eine generelle Herausforderung bei der Sicherstellung der langfristigen Versorgungssicherheit im schweizerischen Energienetz. Unter der Federführung des BFE soll deshalb eine Koordinationsgruppe mit Vertretern von Kantonen, Bahnen, Swissgrid, Swisselectric, BAV, ESTI, BUWAL, ARE sowie den Umweltverbänden dafür sorgen, dass die Netze gezielt und koordiniert ausgebaut werden (u.a. vermehrt gemeinsame Projekte für Bahnstrom - sowie übrige Übertragungsleitungen).

3. Langfristige Analyse der Bahnstromversorgung

Bei den laufenden Arbeiten an den Energieperspektiven 2035/2050 soll insbesondere auch der  Bedarf für die Eisenbahnen berücksichtigt werden. Dabei sind auch Strategien zu entwickeln, die bei der Beschaffung von neuem Rollmaterial einen effizienten Energieeinsatz vorsehen. Sollten sich aus diesen Abklärungen weitere spezifische Vorhaben für das Bahnstromnetz ergeben, hat das BAV über den weiteren Ausbau, seine finanziellen Konsequenzen und deren Finanzierung Bericht zu erstatten.

4. Noch offene Fragen Die Klärung der Verantwortlichkeiten ist noch nicht abgeschlossen. Die Verantwortung für das Funktionieren des Bahnbetriebs, inklusive Energieversorgung, liegt bei den SBB, die mit der Verselbständigung in eine Aktiengesellschaft auch den Energiebereich vollständig übernommen hat. Die SBB lässt zurzeit die internen Verantwortlichkeiten für die Strompanne abklären.

Was die Aufsicht beim Bund betrifft, so ist für die Sicherheit der Stromanlagen grundsätzlich das BFE zuständig. Für die Sicherheit der Bahnstromanlagen im speziellen ist heute das BAV verantwortlich. Bei einer Unterstellung dieses Bereichs unter das StromVG verändern sich indessen die Zuständigkeiten. Das UVEK wird die notwendigen Anpassungen vorbereiten, damit die Schnittstellen bei einer Inkraftsetzung des neuen Gesetzes geklärt sind.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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