Aussprache zur Standortplanung in der Westschweiz

Bern, 20.06.2017 - Die Mitglieder des Lenkungsausschuss Neustrukturierung des Asylbereichs haben am Dienstag 20. Juni 2017 die zuständigen Regierungsrätinnen und Regierungsräte der Asylregion Westschweiz zu einer Aussprache über das weitere Vorgehen bei der Standortplanung empfangen. Vier Bundesasylzentren (BAZ) in Perreux (NE), Grand-Saconnex (GE), Giffers (FR) und Les Verrières (NE) stehen seit längerer Zeit fest. Die Evaluation des noch fehlenden BAZ wird nun bis Ende 2017 intensiviert, damit die Neustrukturierung des Asylbereichs plangemäss bis 2019 umgesetzt werden kann.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die Kantonsvertretungen im Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss informiert, dass es dem Bundesrat den Standort Dailly (VD) zur Ablehnung empfehlen wird. Bis der fehlende Standort in Betrieb genommen werden kann, soll das heutige Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) in Vallorbe (VD) weitergenutzt werden.

Der Lenkungsausschuss mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Regierungsrat Hans-Jürg Käser, Präsident der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), und Regierungsrat Peter Gomm, Präsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), kam zum Schluss, dass der eingehend geprüfte Standort Dailly in der Gemeinde Lavey-Morcles die von der Asylkonferenz 2014 festgelegten Standortkriterien nicht erfüllt. Ausschlaggebend sind insbesondere die hohen Betriebskosten sowie erhebliche Sicherheitsprobleme aufgrund der abgeschiedenen Lage des Standorts. Das EJPD wird dem Bundesrat unter Einbezug der noch laufenden Konsultation zum Sachplan Asyl empfehlen, die Option Dailly zu verwerfen.

Stattdessen soll das heutige Empfangs- und Verfahrenszentrum in Vallorbe vorläufig weiter genutzt werden, bis ein neuer Standort bereitsteht. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) evaluiert derzeit verschiedene Optionen, zudem haben die Kantone der Westschweiz bis Ende 2017 Gelegenheit, ebenfalls Alternativen zu unterbreiten. Diese müssen den Vorgaben der nationalen Asylkonferenz entsprechen.

Weiter empfiehlt das EJPD im Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss, den Mietvertrag des BAZ Perreux in der Gemeinde Boudry über das Jahr 2028 hinaus zu verlängern. Zu diesem Zeitpunkt läuft der aktuelle Mietvertrag mit dem Kanton Neuenburg aus. Sollte die Verlängerung nicht möglich sein, müsste das BAZ durch ein neues Zentrum auf dem Waffenplatz Moudon abgelöst werden. Die dortige Anlage hat sich im Rahmen der umfassenden Standortprüfung als beste Lösung erwiesen und wird voraussichtlich 2025 durch das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport freigegeben.

Beschleunigung der Asylverfahren

In der nationalen Asylkonferenz vom 28. März 2014 hatten sich Bund und Kantone einstimmig auf die Kriterien für die künftigen Bundesasylzentren geeinigt. Die Zentren sind in entsprechender Grösse, an ganzjährig gut erreichbaren Standorten, in funktionalen Anlagen mit angemessenem Bewegungsraum und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der angemessenen Verteilung innerhalb der Asylregionen zu planen.

Seither haben das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung EFV in der Region Westschweiz 42 Standortoptionen geprüft. Schweizweit haben sich Bund, Kantone und Gemeinden bisher einvernehmlich auf 14 Standorte in den sechs Asylregionen geeinigt. Zur Umsetzung der beschleunigten Asylverfahren ab 2019 soll der Bund künftig 5000 Unterbringungsplätze für Asylsuchende in Bundesasylzentren betreiben. Die Stimmberechtigten hatten den beschleunigten Asylverfahren am 5. Juni 2016 zugestimmt.

Der Bund und die Kantone Freiburg und Neuenburg haben anlässlich der Sitzung vom 20. Juni 2017 darüber informiert, dass sie in der Westschweiz ein Testzentrum für die neuen beschleunigten Asylverfahren lancieren wollen. Das Testzentrum soll dem bereits bestehenden Testzentrum in Zürich nachempfunden werden. Das Projekt sollte im Verlauf des Jahres 2018 an den Standorten Boudry und Giffers beginnen und bis zur offiziellen Umsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs im Jahr 2019 fortgeführt werden. Ziel ist es, dass die betroffenen Akteure Erfahrungen in der Zusammenarbeit sammeln können, damit die Umsetzung des neuen Systems leichter erfolgen kann.


Adresse für Rückfragen

SEM: Stab Information und Kommunikation, Martin Reichlin, T +41 58 465 93 50
EJPD: Informationsdienst GS-EJPD, Agnès Schenker, T +41 58 462 18 18
SODK: Gaby Szöllösy, T +41 76 336 47 98
KKJPD: Roger Schneeberger, T +41 79 544 39 20


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