Tarife für pränatale Bluttest werden gesenkt

Bern, 20.06.2017 - Ab 1. Juli 2017 wird der Tarif für nicht-invasive pränatale Test, welche von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) vergütet werden, gesenkt. Neu kosten diese Bluttests noch rund 800 Franken. Zudem vergütet die OKP ein neues System zur Überwachung des Glucose-Spiegels für bestimmte Diabetikerinnen und Diabetiker.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) vergütet seit Sommer 2015 die nicht-invasiven pränatalen Tests, wenn bei einer schwangeren Frau ein mittleres bis hohes Risiko (1:1000 oder höher) für das Vorliegen einer Trisomie besteht. Der Tarif für diese Bluttests wird auf den 1. Juli 2017 gesenkt. Neu werden diese Tests für rund 800 Franken vergütet, zuvor waren es rund 950 Franken.  

Zudem vergütet die OKP ab dem 1. Juli 2017 ein neues Glucose-Monitoring System für Diabetikerinnen und Diabetiker. Diese müssen meist mehrmals am Tag ihren Blutzucker mittels Stich in die Fingerkuppe und Verwendung eines Blutzuckerteststreifens kontrollieren. Das System verwendet sogenannte vorkalibrierte Sensoren, welche zwei Wochen getragen werden können. Es wird für bestimmte Patientinnen und Patienten vergütet, welche ihren Zuckerspiegel sehr häufig messen müssen. Dadurch entfallen die häufigen Einzelmessungen. Die Vergütung ist vorläufig auf zwei Jahre befristet.

In den Kantonen Neuenburg und Jura sowie den bernjurassischen Bezirken des Kantons Bern ist ein Programm zur Früherkennung von Darmkrebs geplant; es wird in nächster Zeit gestartet. Die Untersuchungen in diesem Programm werden ab dem 1. Juli 2017 von der Franchise befreit. Ähnliche Programme bestehen bereits in den Kantonen Uri und Waadt. Die Kosten für die Untersuchungen selbst (in oder ausserhalb von Programmen) werden seit dem 1. Juli 2013 in der ganzen Schweiz von der OKP übernommen. Im Alter von 50 bis 69 Jahren ist dies der Nachweis von Blut im Stuhl alle zwei Jahre oder eine Darmspiegelung alle 10 Jahre.

Neben diesen Anpassungen wurde eine Reihe von Änderungen an der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) und ihren Anhängen (Anhang 1, Mittel- und Gegenstände-Liste und Analysenliste) vorgenommen.


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