Bundesrat will den Eigenkapitalaufbau bei Banken erleichtern

Bern, 09.06.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2017 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzuges bei Too-big-to-fail(TBTF)-Instrumenten eröffnet. Es verhindert eine Mehrbelastung aufgrund der Ausgabe von gewissen Finanzinstrumenten, um den Eigenkapitalaufbau der Banken zu erleichtern.

Der Bundesrat schlägt vor, den negativen Effekt der TBTF-Instrumente (siehe Kasten) auf den Beteiligungsabzug bei der Gewinnsteuer zu beseitigen. Dazu sollen die an die Investoren bezahlten Zinsen und die in der Bilanz eingestellte Weitergabe der Mittel aus den TBTF-Instrumenten von der Berechnung des Beteiligungsabzugs ausgeklammert werden.

Das Bundesgesetz soll verhindern, dass die Steuerbelastung der Konzernobergesellschaften von Banken durch die Emission von TBTF-Instrumenten (CoCos, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds) ansteigt. Die Neuerung führt die bereits in Kraft getretene Befreiung dieser Instrumente von der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe für die Gewinnsteuern fort und stärkt die Eigenkapitalbasis der Banken.

Profitieren können Konzernobergesellschaften aller Banken in der Schweiz, wenn die Herausgabe von TBTF-Instrumenten von der FINMA genehmigt ist. Damit wird garantiert, dass der Eigenkapitalaufbau schneller voranschreitet und die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes gestärkt wird.

Finanzielle Auswirkungen

Die ohne gesetzliche Anpassungen hervorgerufene Gewinnsteuererhöhung würde langfristig die Einnahmen bei der direkten Bundessteuer und den kantonalen Steuern um bis zu mehreren 100 Millionen Franken jährlich erhöhen. Durch die vorgeschlagene Neuerung entfallen diese potentiellen Mehreinnahmen.

Der Beteiligungsabzug reduziert sich mit TBTF-Instrumenten
Der Beteiligungsabzug ist ein Instrument der Gewinnsteuer, das Doppel- oder gar Mehrfachbesteuerungen innerhalb desselben Konzerns verhindert. Firmen können Erträge aus Beteiligungen (z.B. Dividenden der Tochtergesellschaften) steuerlich in Abzug bringen.

Gibt eine Bank TBTF-Instrumente auf Stufe Konzernobergesellschaft heraus – wozu sie aufsichtsrechtlich verpflichtet ist – beeinflussen zwei Effekte den  Beteiligungsabzug und damit die Steuerbelastung auf Beteiligungserträgen:

Einerseits bezahlt die Bank auf den TBTF-Instrumenten Zinsen an die Kapitalgeber. Dies erhöht den Finanzierungsaufwand.

Andererseits gibt die Bank das so aufgenommene Fremdkapital an Tochtergesellschaften weiter. Das verlängert die Bilanz der Konzernobergesellschaft.

Zusammen führen die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der TBTF-Instrumente (Zwang zur Herausgabe von TBTF-Instrumenten und Zwang zur Herausgabe auf Stufe Konzernobergesellschaft) ohne Korrekturen zu einer steuerlichen Mehrbelastung, was den Aufbau von Eigenkapital bremst und damit den Zielsetzungen der TBTF-Gesetzgebung zuwiderläuft.


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