Verordnung über das Gebäude- und Wohnungsregister wird revidiert

Bern, 09.06.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2017 die Gesamtrevision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) gutgeheissen. Mit der Revision werden die Anforderungen des neuen Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (ZWG) erfüllt und der Aufbau und die Nutzung des Registers verbessert. Die Revision tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Damit wird swisstopo ab 2020 zwei neue amtliche Register schaffen: das Strassen- und das Gebäudeadressenverzeichnis.

Dank der Revision wird der Bund über ein zuverlässiges und aktuelles Informationssystem zu den Gebäuden und Wohnungen in der Schweiz verfügen. Darüber hinaus wird die Aktualisierung der Inhalte sowie der Datenzugriff für Berechtigte erleichtert. Die Abläufe zur Führung der Register in den Kantonen sind festgelegt und die Kohärenz und Harmonisierung mit den Daten der amtlichen Vermessung garantiert.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen ein eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Die Einführung des Zweitwohnungsgesetzes erfordert eine Revision der Verordnung über dieses Register. Da Aufbau und Nutzung des Registers generell verbessert und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden sollten, hat der Bundesrat eine Gesamtrevision beschlossen.

Infolge der Anpassung des Bundesstatistikgesetzes, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, können die GWR-Daten nicht nur von den Kantonen und Gemeinden für gesetzliche Aufgaben, sondern auch von den Diensten des Bundes genutzt werden. Der Bundesrat hat darüber hinaus entschieden, dass bestimmte GWR-Daten öffentlich gemacht werden (Open Data), sofern es sich nicht um Personendaten handelt. Der Datenschutz ist gewährleistet. Ein Grossteil der Informationen ist bereits öffentlich zugänglich und gibt daher keine neuen Informationen zu den betroffenen Personen preis. Dies gilt namentlich für Daten aus dem Grundbuch (Eigentümer, Nummer und Fläche von Grundstücken), Telefonverzeichnissen (Postadressen) oder der amtlichen Vermessung (z.B. Gebäudedimensionen, Grundstückfläche).

Bis 2020 wird das Register auf alle Gebäude ausgeweitet und nicht mehr ausschliesslich Gebäude mit Wohnnutzung umfassen. swisstopo wird zwei neue Register schaffen, die dem Bundesrecht unterstehen und im Kompetenzbereich des Bundes liegen. Dabei handelt es sich um das «amtliche Strassenverzeichnis» und das «amtliche Verzeichnis der Gebäudeadressen». Damit baut die Schweiz ihr E-Government-Angebot für Einzelpersonen, Unternehmen und die öffentliche Hand aus.


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Robert Balanche, swisstopo, Verantwortlicher Entwicklung und Projekte
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