Bundesrat setzt revidiertes Mehrwertsteuergesetz in Kraft

Bern, 02.06.2017 - Am 1. Januar 2018 tritt die vom Parlament beschlossene Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2017 beschlossen. Das revidierte Mehrwertsteuergesetz trägt wesentlich zum Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen bei. Die Versandhandelsregelung wird ein Jahr später in Kraft treten.

Neu ist für die obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens nicht mehr nur der Umsatz im Inland massgebend, sondern der Umsatz im In- und Ausland. Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 100‘000 Franken erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Bisher konnten ausländische Unternehmen bis zu einem Umsatz von 100‘000 Franken in der Schweiz ihre Leistungen ohne Mehrwertsteuer erbringen, was zu Wettbewerbsnachteilen für das inländische Gewerbe insbesondere in den Grenzregionen geführt hat.

Eine Verzögerung um ein Jahr ergibt sich bei der Versandhandelsregelung. Diese wird erst auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten, weil die Schweizerische Post aus technischen Gründen mehr Zeit für die Umsetzung der Gesetzesbestimmung beansprucht. Versandhandelsunternehmen werden somit ab 2019 steuerpflichtig, wenn sie mit einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen mindestens einen Umsatz von 100‘000 Franken pro Jahr erzielen. Die Versandhandelsunternehmen werden die Mehrwertsteuer ihren Kundinnen und Kunden selbst in Rechnung stellen. Dafür entfallen bei den Kundinnen und Kunden die vom Zoll bei der Einfuhr erhobenen Steuern und Gebühren. Damit werden mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen reduziert.

Die restlichen Neuerungen – reduzierter MWST-Satz für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, Margenbesteueuerung für Sammlerstücke und andere – treten allesamt auf 1.1.2018 in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen

Die vom Parlament 2016 beschlossenen Änderungen führen insgesamt zu Mehreinnahmen von geschätzten 70 Millionen Franken pro Jahr. Am stärksten ins Gewicht fällt hier, dass neu der weltweite Umsatz für die Steuerpflicht zählt. Allein diese Massnahme führt zu geschätzten 40 Millionen Franken Mehreinnahmen pro Jahr.

Die Anpassung der Steuersätze gestützt auf die Reform der Altersvorsorge 2020 bildet nicht Gegenstand der vorliegenden Revision. Da die Steuersätze in der Verfassung festgelegt sind, müssen Volk und Stände einer Änderung zustimmen. Am 24. September 2017 werden die Schweizer Stimmberechtigten über den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer abstimmen. 


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