Verwaltungspersonal der öV-Unternehmen untersteht künftig nicht mehr dem Arbeitszeitgesetz

Bern, 02.06.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2017 entschieden, die Änderungen der Bestimmungen über das Verwaltungspersonal auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Das Verwaltungspersonal der öV-Unternehmen untersteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr dem Arbeitszeitgesetz (AZG).

Das Parlament verabschiedete 2016 eine Teilrevision des Arbeitszeitgesetzes. Diese wird voraussichtlich zusammen mit der zu revidierenden Verordnung zum Arbeitszeitgesetz im Dezember 2018 in Kraft treten. Der Bundesrat hat nun auf Vorschlag der ausserparlamentarischen, paritätisch zusammengesetzten AZG-Kommission entschieden, die neuen Bestimmungen über das Verwaltungspersonal bereits auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. So können rascher neue Arbeitsmodelle im Verwaltungsbereich eingeführt und dadurch die Attraktivität als Unternehmen erhalten werden. Die übrigen Bestimmungen der Verordnung, die im Dezember 2018 in Kraft treten sollen, betreffen beispielsweise Fragen wie die Pausenregelung oder Ruheschichten bei Betriebsstörungen.

Das Verwaltungspersonal wird damit künftig nicht mehr unter das AZG, sondern unter das Arbeitsgesetz (ArG) fallen. Das AZG hat gegenüber dem Arbeitsgesetz, dem die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten in der Schweiz unterstehen, teilweise andere Bestimmungen, um das reibungslose Funktionieren des öffentlichen Verkehrs zu gewährleisten. Die Regelungen des AZG ermöglichen ein flexibles Arbeiten zu stets wechselnden Tageszeiten und an allen Tagen im Jahr. Der Wechsel des Verwaltungspersonals vom Geltungsbereich des AZG in den Geltungsbereich des ArG hat einen Zuständigkeitswechsel vom UVEK (BAV) zum WBF (SECO) bzw. zu den Kantonen zur Folge.


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