WEKO büsst Husqvarna wegen vertikalen Preisabreden

Bern, 01.06.2017 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) schliesst die Untersuchung gegen Husqvarna Schweiz AG und die mit ihr konzernmässig verbundenen Gesellschaften mit einer einvernehmlichen Regelung und einer Busse von CHF 656‘667 ab. Husqvarna hat mit ihren Händlern beim Vertrieb von Rasenmährobotern unzulässige vertikale Preisabreden getroffen.

Die Untersuchung zeigte, dass zwischen der Husqvarna Schweiz AG, Mägenwil, und ihren Händlern im Zeitraum 2009 bis 2015 unzulässige vertikale Preisabreden beim Vertrieb von Rasenmährobotern bestanden. In Bezug auf weitere Verdachtsmomente wurde die Untersuchung eingestellt. Husqvarna hatte unmittelbar nach Eröffnung der Untersuchung eine Selbstanzeige eingereicht und daraufhin mit der Wettbewerbsbehörde eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen. In der einvernehmlichen Regelung verpflichtet sich das Unternehmen, den Schweizer Husqvarna Fachhändlern weder direkt noch indirekt Mindest- oder Festverkaufspreise vorzugeben. Die Preisempfehlungen werden explizit als unverbindlich deklariert. Das kooperative Verhalten von Husqvarna hatte eine erhebliche Sanktionsminderung zur Folge.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

 


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