Tätigkeitsbericht 2016 der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)

Brugg, 29.05.2017 - Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat ihren Tätigkeitsbericht 2016 veröffentlicht. Neben Aufgaben im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle befasste sich die KNS mit den im Berichtsjahr neu festgelegten Erdbebengefährdungsannahmen für die Standorte der schweizerischen Kernkraftwerke.

Die KNS setzte sich mit den durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) festgelegten aktualisierten Erdbebengefährdungsannahmen und dem zugrundeliegenden Erdbebengefährdungsmodell auseinander. Sie begrüsst, dass das ENSI die Erdbebengefährdungsannahmen an den Standorten der schweizerischen Kernkraftwerke verbindlich festgelegt und die zugehörigen Nachweise eingefordert hat.

Im Bereich Entsorgung radioaktiver Abfälle stand der Vorschlag der weiter zu untersuchenden geologischen Standortgebiete im Zentrum der Arbeiten der KNS. Die Kommission hat ihre Analyse dieses Vorschlags, der 2015 von der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) vorgelegt worden war, fortgesetzt und abgeschlossen.

Zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nahm die KNS zum Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2015 des ENSI-Rats Stellung.

Der Tätigkeitsbericht 2016 der KNS steht im Internet auf www.kns.admin.ch zur Verfügung und ist in gedruckter Form beim Sekretariat der KNS, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg erhältlich (Tel. +41 58 481 86 86, E-Mail: contact@kns.admin.ch).

Die KNS ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission und berät den Bundesrat, das UVEK sowie das ENSI in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlage ist Artikel 71 des Kernenergiegesetzes. Die KNS hat den Auftrag, den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Forschung zu verfolgen, grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit zu prüfen, beim Erlass von Vorschriften mitzuwirken und Stellungnahmen zuhanden der Bewilligungsbehörden abzugeben. Gemäss „Sachplan geologische Tiefenlager" nimmt die KNS während der 3 Etappen der Standortsuche jeweils Stellung zu den Gutachten des ENSI. Die KNS hat sieben Mitglieder und verfügt über ein Fachsekretariat. www.kns.admin.ch


Adresse für Rückfragen

Dr. Bruno Covelli, Präsident der KNS, Tel. 062 842 15 88
Dr. Johannes Holocher, Leiter KNS-Sekretariat, Tel. 058 481 86 81



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Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit
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