Gasflaschen und Offenverkauf

Bern-Wabern, 18.05.2017 - Etwas mehr als 154 000 Messmittel wurden im letzten Jahr bei den Kontrollen für den Vollzug des Messgesetzes geprüft und geeicht, weitere 980 000 statistisch überwacht. Testkäufe zeigten, dass das Nettoprinzip im Offenverkauf besser beachtet wird, aber noch nicht durchgehend. Genauere Angaben finden sich im Jahresbericht 2016 über den Vollzug des Messgesetzes.

Mengenangaben im Handel sollen stimmen. Genauso sollen wir uns darauf verlassen können, dass die im Dienste der Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und der Umwelt notwendigen Messungen korrekt und zuverlässig durchgeführt werden. Um dies sicherzustellen, prüfen und eichen die zuständigen Behörden die in diesen Bereichen eingesetzten Messmittel. Dazu gehören beispielsweise Waagen im Detailhandel, Tanksäulen und Elektrizitätszähler.

Die Oberaufsicht über den Vollzug des Messgesetzes nimmt das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) wahr. Am Vollzug beteiligt sind neben dem METAS die kantonalen Aufsichtsbehörden, die kantonalen Eichämter sowie die vom METAS ermächtigten Eichstellen. Im letzten Jahr prüften und eichten all diese Beteiligten etwas mehr als 154 000 Messmittel. Mit Stichproben kontrolliert wurde weiter, ob die Mengenangaben auf abgepackten Waren korrekt angegeben sind. Zudem wurden im Rahmen der statistischen Überwachung gut 980 000 Elektrizitätszähler überprüft.

Detaillierte Informationen zu den Eichungen, Prüfungen sowie weiteren Kontrollen im Messwesen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein enthält der Jahresbericht 2016 über den Vollzug des Messgesetzes.

Gewicht von Gasflaschen

Zusätzlich zu den Eichungen, die regelmässig vorgenommen werden müssen, werden im Rahmen der sogenannten Marktüberwachung weitere, auf einzelne Schwerpunkte ausgerichtete Kontrollen durchgeführt. Erstmals wurde die Tara von Gasflaschen, das Gewicht der Gasflasche ohne Füllung, kontrolliert. Die Angaben zur Tara auf der Flasche spielen beim Abfüllen eine Rolle. Wenn sie nicht stimmen, erhalten Kunden möglicherweise zu wenig Gas. Ein Gasflaschentyp wies eine Unklarheit bei der Aufschrift auf, alle anderen geprüften Flaschen waren in Ordnung.

Mitwägen von Verpackungsmaterial

Der Verkauf von Waren an Kundinnen und Kunden hat grundsätzlich nach der Nettomenge zu erfolgen. Das Gewicht des Verpackungsmaterials darf also nicht zu der Ware geschlagen werden. Das gilt auch im Offenverkauf. Bei Testkäufen in der ganzen Schweiz wurde festgestellt, dass im Offenverkauf noch in gut 20 Prozent der Fälle Verpackungsmaterial mitgewogen wird. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber 2014, zeigt aber, dass das Nettoprinzip im Offenverkauf immer noch nicht durchgehend beachtet wird. Das METAS wird daher auch weiterhin zusammen mit den kantonalen Aufsichtsbehörden unangekündigte Testkäufe durchführen.


Adresse für Rückfragen

Peter Biedermann, Aufsicht und nachträgliche Kontrolle, Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS, T +41 58 387 08 12


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Eidgenössisches Institut für Metrologie
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