"Schoggigesetz": Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge

Bern, 17.05.2017 - Der Bundesrat hat am 17. Mai 2017 die Botschaft zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte verabschiedet. Gleichzeitig hat er den Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Umsetzung des WTO-Beschlusses zum Ausfuhrwettbewerb zur Kenntnis genommen. Die Ausfuhrbeiträge müssen aufgrund dieses WTO-Beschlusses aufgehoben werden. Dafür muss das „Schoggigesetz“ total revidiert werden. Die Revision sieht Begleitmassnahmen zum Erhalt der Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion vor.

Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte müssen gemäss Beschluss der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi bis Ende 2020 abgeschafft werden. Betroffen von diesem Verbot sind auch die Schweizer Ausfuhrbeiträge gemäss dem Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (sog. "Schoggigesetz"). Die Aufhebung der Ausfuhrbeiträge erfordert eine Totalrevision des Gesetzes.

Nebst der Änderung des „Schoggigesetzes“ unterbreitet der Bundesrat dem Parlament mit der vorliegenden Botschaft den WTO-Ministerbeschluss über den Ausfuhrwettbewerb sowie die entsprechende Änderung der GATT-Verpflichtungsliste der Schweiz zur Genehmigung. Der Ministerbeschluss bestimmt, dass die WTO-Mitglieder die verbleibenden Rechte betreffend Ausfuhrsubventionen in ihren jeweiligen Verpflichtungslisten löschen.

Um die Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion zu erhalten, sieht der Bundesrat Begleitmassnahmen zu Gunsten der hauptbetroffenen Sektoren vor.

Einerseits ist im Landwirtschaftsgesetz die Einführung einer neuen, exportunabhängigen produktgebundenen Stützung für Milch und Brotgetreide vorgesehen. Sie soll direkt an die landwirtschaftlichen Produzenten ausbezahlt werden. Zur Finanzierung der neuen Stützungsmassnahmen sollen die für die Ausfuhrbeiträge vorgesehenen Mittel haushaltneutral ins Landwirtschaftsbudget verschoben werden (67,9 Mio. Franken pro Jahr).

Anderseits schlägt der Bundesrat eine Anpassung der Zollverordnung vor. Für Milch- und Getreidegrundstoffe, für die bisher Ausfuhrbeiträge ausgerichtet wurden, soll das Bewilligungsverfahrens für den aktiven Veredelungsverkehr mit Milch- und Getreidegrundstoffen vereinfacht werden. Der Veredelungsverkehr ermöglicht die zollfreie Einfuhr von Rohstoffen für die Herstellung von Exportprodukten. Damit soll erreicht werden, dass die exportierende Nahrungsmittelindustrie weiterhin ausreichenden Zugang zu international wettbewerbsfähigen Rohstoffen hat.

Es wird angestrebt, das Massnahmenpaket auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen. Die Begleitmassnahmen sind vier Jahre nach Einführung zu evaluieren.


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